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Einkommen nach der Pensionierung

10.04.2026

Was Sie wissen müssen

  • Das Einkommen aus der AHV und der Pensionskasse deckt meist nur 50 bis 70 Prozent des letzten Lohns.
  • Die Lebenshaltungskosten von Pensionierten sinken oft weniger stark als angenommen.
  • Eine Budgetaufstellung verschafft Klarheit über die finanzielle Situation im Alter.
  • Wichtig ist, Einkommenslücken rechtzeitig zu erkennen und nach Möglichkeit zu schliessen.
  • Bewährte Mittel für das Schliessen von Lücken sind Einzahlungen in die Säule 3a und Einkäufe in die Pensionskasse.

Fakten zum Einkommen nach der Pensionierung

Nach der Pensionierung verändern sich die finanziellen Verhältnisse grundlegend. Je nach früherem Einkommen und Vorsorgeeinrichtung liegen die Leistungen von AHV und Pensionskasse rund 30 bis 50 Prozent unter dem letzten Lohn. Das reicht in der Regel nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard beizubehalten.

Klarheit über die zentrale Frage, ob das Geld im Alter ausreicht, verschafft eine detaillierte Budgetplanung für die Zeit nach der Pensionierung. Denn je früher man Lücken erkennt, desto eher kann man Massnahmen ergreifen, um sie zu schliessen – etwa durch Einkäufe in die Pensionskasse, Einzahlungen in die Säule 3a oder Investitionen in einen Fondssparplan. 

Mit wie viel Geld kann ich rechnen?

Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz erhalten monatlich durchschnittlich rund 1'900 Franken aus der AHV und 2'300 Franken aus der Pensionskasse. Insgesamt ergibt das 4’200 Franken pro Monat. Der Medianlohn der 50- bis 65-Jährigen liegt allerdings mit rund 7’500 Franken deutlich höher. Die Leistungen aus der 1. und 2. Säule machen somit im Schnitt nur knapp 56 Prozent des letzten Lohnes aus. Dieser Prozentsatz fällt sogar noch geringer aus, wenn das Erwerbseinkommen vor der Pensionierung besonders hoch war.

So setzt sich das Einkommen im Ruhestand zusammen

Nach der Pensionierung wird das bisherige Erwerbseinkommen durch Leistungen aus der AHV (1. Säule) und aus der beruflichen Vorsorge (2. Säule) ersetzt. Ergänzend kommen Mittel aus der privaten Vorsorge sowie weiteres angespartes Vermögen hinzu. Die wichtigsten Einkommensquellen im Überblick:

 

  • Die Höhe der AHV-Rente ist unter anderem vom durchschnittlichen Einkommen und von der Anzahl Beitragsjahre abhängig. Fehlende Beitragsjahre – etwa aufgrund längerer Erwerbspausen – führen zu Rentenkürzungen. Die monatliche Minimalrente beträgt 1'260 Franken, die Maximalrente 2'520 Franken pro Monat. Ehe- und eingetragene Paare erhalten gemeinsam höchstens 3'780 Franken (Stand 2026). Dazu kommt seit 2026 eine 13. AHV-Rente. Klarheit über die voraussichtliche Höhe verschafft eine Rentenvorausberechnung.
  • Wie viel Alterskapital Sie in der beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) angespart haben, ist individuell und hängt von Ihrem Einkommen, dem Beschäftigungsgrad und dem Vorsorgeplan Ihrer Pensionskasse ab. Ein tiefes Einkommen (beispielsweise bei Teilzeitarbeit) führt zu einem tieferen Altersguthaben. Der Pensionskassenausweis gibt Auskunft über das vorhandene Guthaben und die zu erwartenden Rentenleistungen.
  • Die private Vorsorge (Säule 3a) ist freiwillig und dient der Deckung von Vorsorgelücken und dem Vermögensaufbau. Sie kann in Form eines Kontos oder als Vorsorgefonds geführt werden, läuft entweder über eine Bank oder über eine Versicherung und ist steuerlich abziehbar. Die Höhe des Vermögens ist abhängig von Ihren jährlichen Einzahlungen und der darauf erzielten Rendite.

Rechenbeispiel: Säule-3a-Konto vs. Vorsorgefonds

Herr Ammann und Herr Berger kümmern sich beide um Ihre private Vorsorge und zahlen jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a ein. Herr Ammann spart sein Geld auf einem Vorsorgekonto, Herr Berger investiert in einen Vorsorgefonds mit der Anlagestrategie «Wachstum».

 

Nach 15 Jahren ergibt sich folgendes Bild:

  • Herr Ammann (Konto):
    Angespartes Vermögen: 118'000 Franken
  • Herr Berger (Vorsorgefonds, erwartete Rendite 4% pro Jahr):
    Angespartes Vermögen: 151'144 Franken

Dieses Beispiel zeigt, wie sich eine fondsbasierte Lösung positiv auf den Vermögensaufbau auswirken kann. Ein Vergleich der verschiedenen Vorsorgeformen lohnt sich also. Zentral dabei ist eine Abstimmung auf die persönliche Risikofähigkeit und ‑bereitschaft.

Die Gretchenfrage: Wird es reichen?

Ob die finanziellen Mittel nach der Pensionierung ausreichen, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: den verfügbaren Einnahmen und den erwarteten Ausgaben. Während sich die Einnahmen vergleichsweise einfach bestimmen lassen – etwa anhand der Rentenvorausberechnung (AHV), des Pensionskassenausweises und weiterer Einkommensquellen (z.B. Mieterträge, Erträge aus Wertschriften) – ist die Einschätzung der künftigen Ausgaben deutlich anspruchsvoller. Dennoch ist sie zentral: Denn viele Menschen gehen davon aus, dass die Ausgaben im Ruhestand sinken. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass die Ausgaben auf einem ähnlichen Niveau bleiben, nur geringfügig abnehmen oder sogar steigen können – insbesondere bei hohen Pflege- und Gesundheitskosten im Alter.

Als Faustregel gilt: Die Lebenshaltungskosten von Pensionierten liegen bei 80 bis 90 Prozent der vorherigen Ausgaben. Kann das mit den erwarteten Einnahmen nicht gedeckt werden, liegt eine Einkommenslücke vor. In diesem Fall sind Budgetanpassungen oder zusätzliche Sparmassnahmen erforderlich. Auch hier gilt: Je früher Sie planen, desto besser sind Sie auf die Pension vorbereitet – insbesondere in Zeiten höherer Inflation und einer steigenden Lebenserwartung.

Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt mit dem Einkommen aus der 1. und 2. Säule sowie Ihrem Ersparten nicht finanzieren können, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Grösser als gedacht: die Einkommenslücke

Das Renteneinkommen aus der ersten und der zweiten Säule, also aus der AHV und der Pensionskasse, deckt in den meisten Fällen nur 50 bis 70 Prozent des früheren Lohns (beige) ab. Um den gewohnten Lebensstandard beizubehalten, wird jedoch in der Regel etwa 80 bis 90 Prozent des letzten Einkommens benötigt. Die Differenz – typischerweise rund 20 bis 30 Prozent – bildet die sogenannte Einkommens- oder Vorsorgelücke (rot). Ein Aufschub der Pensionierung kann die Einkommenslücke reduzieren, da daraus höhere Rentenleistungen (türkis) aus AHV und Pensionskasse resultieren.

Säulendiagramm Finanzen im Alter

Eine Früh- oder Teilpensionierung hingegen verstärkt das Problem. Der Grund: Ein Vorbezug führt zu lebenslangen Leistungskürzungen. Bei der Pensionskassenrente kann die Kürzung je nach Pensionskassenreglement 5 bis 10 Prozent pro Vorbezugsjahr betragen, bei der AHV rund 7 Prozent. Auch wenn im untenstehenden Beispiel nur die Pensionskassenrente vorbezogen wird (hellviolett), bleibt die Vorsorgelücke (rot) trotzdem lebenslang grösser als bei einer ordentlichen Pensionierung mit 65 Jahren. 

Grafik Einkommenslücke

Die Einkommenslücke schliessen

Je früher Sie sich eine Übersicht über alle Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand verschaffen, desto mehr Zeit bleibt, um potenzielle Einkommenslücken zu erkennen und zu schliessen. Gehen Sie dabei wie folgt vor:

 

  1. Erstellen Sie ein Budget und überprüfen Sie, ob Ihre voraussichtlichen Einnahmen nach der Pensionierung ausreichen, um Ihre Ausgaben zu decken. 
  2. Sollte eine Einkommenslücke entstehen, berechnen Sie, wie viel zusätzliches Kapital erforderlich ist, um diese zu schliessen.
    Rechenbeispiel: Bei einer monatlichen Einkommenslücke von 1'500 Franken benötigen Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung ein Vermögen von rund 311'000 Franken (bei einer angenommenen Nettorendite von 1,5 Prozent), um die Einkommenslücke während 20 Jahren schliessen zu können.
  3. Definieren Sie eine Strategie, um die Lücke zu schliessen: Einkäufe in die Pensionskasse, Einzahlungen oder Nachzahlungen in die Säule 3a oder ein (Fonds-)Sparplan sind geeignete Massnahmen, um das notwendige Kapital aufzubauen. Wichtig ist, die Ersparnisse nicht ungenutzt auf dem Konto liegen zu lassen, sondern gemäss Ihrem persönlichen Risikoprofil (Risikobereitschaft und -fähigkeit) anzulegen. Denn aufgrund von Inflation und tiefen Zinsen verliert Ihr Vermögen auf dem Konto stetig an Wert.

So berechnen Sie Ihr Pensionsbudget

Nach der Pensionierung verändern sich die Ausgaben. Ziel der Budgetplanung ist es, die künftigen finanziellen Bedürfnisse realistisch abzuschätzen und den erwarteten Einnahmen gegenüberzustellen – um bei Abweichungen rechtzeitig Anpassungen oder zusätzliche Sparmassnahmen vornehmen zu können.

 

Idealer Ausgangspunkt ist ein Budget der aktuellen Situation vor der Pensionierung. Daraus lässt sich das spätere Pensionsbudget ableiten – und es wird rasch sichtbar, in welchen Bereichen künftig Einsparungen notwendig sind. In ein vollständiges Budget gehören folgende Posten:

  • Regelmässige Einnahmen: Lohn bzw. AHV-Rente und Pensionskassenrente.
  • Vermögensverzehr: geplante Entnahmen aus dem Vermögen (dazu zählen Kapitalbezüge aus der Pensionskasse, private Vorsorgegelder, weitere Ersparnisse)
  • Fixe Ausgaben: Miete oder Hypothek, Steuern, Krankenkassenprämien, Versicherungen, Abonnemente wie Telefon, Internet oder ÖV, Mitgliedschaften etc. Diese Ausgaben bleiben monatlich stabil und lassen sich in der Regel leicht ermitteln.
  • Variable Kosten: Restaurantbesuche, Freizeitaktivitäten, Reisen, Geschenke oder grössere Anschaffungen. Hier versteckt sich oft das grösste Sparpotenzial. Da diese Kosten stark variieren, empfiehlt es sich, die Ausgaben während zwei bis drei Monaten digital zu erfassen oder alle Quittungen zu sammeln. Anschliessend kann ein Durchschnittswert berechnet werden.

Tipp: Erstellen Sie mehrere Budgetvarianten – etwa ein Minimum- und ein Maximum-Budget. Eine Einteilung der Ausgaben in «Need-to-have» und «Nice-to-have» kann dabei helfen, Prioritäten zu setzen. Der interaktive Budgetrechner unterstützt Sie dabei. 

Diese weiterführenden Themen sind jetzt wichtig für Sie

Häufige Fragen zum Einkommen im Alter

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