Die wichtigsten Änderungen im Überblick
1. Separate Steuererklärung für jede Person
Künftig reicht jede Person eine eigene Steuererklärung ein. Einkünfte und Vermögenswerte werden – wie heute bei unverheirateten Paaren – nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen zugewiesen. Einkommen gehört der Person, die es erzielt. Vermögen und Liegenschaften werden entsprechend dem Eigentum oder Miteigentum versteuert. Geschenkte Werte gelten als Eigengut der beschenkten Person.
2. Einheitlicher Steuertarif für alle
Der heutige Verheiratetentarif (bzw. Familientarif), der traditionelle Einverdienerfamilien begünstigt und zu einem Heiratsbonus führt, wird abgeschafft. Neu gilt: Alle Personen werden zum gleichen Tarif besteuert, egal ob verheiratet, ledig, geschieden, im Konkubinat oder in eingetragener Partnerschaft. Damit verschwinden sowohl der bisherige Heiratsbonus für Einverdienende als auch die Heiratsstrafe für Doppelverdienende. Gleichzeitig werden die Tarife angepasst: Tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet, während sehr hohe Einkommen leicht stärker belastet werden.
3. Kinderabzug steigt auf 12'000 Franken pro Kind
Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von heute 6’800 Franken auf neu 12’000 Franken pro Kind erhöht. Der Abzug wird künftig hälftig zwischen den Elternteilen aufgeteilt, sodass jede steuerpflichtige Person bis zu 6’000 Franken geltend machen kann. Der volle Abzug ist nur möglich, wenn beide Elternteile ein steuerbares Einkommen haben.
4. Kantone müssen Steuergesetze anpassen
Die Individualbesteuerung gilt künftig nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für die Kantons- und Gemeindesteuern. Damit die Reform schweizweit einheitlich umgesetzt werden kann, müssen die Kantone ihre Steuergesetze, Tarife und Abzüge grundlegend überarbeiten. Während der Bund den Rahmen vorgibt, behalten die Kantone ihre Tarifautonomie, dürfen aber nicht mehr zwischen verheirateten und unverheirateten Personen unterscheiden. Viele kantonale Detailregelungen – etwa zu den Sozialabzügen – werden erst im Zuge der Umsetzung festgelegt.