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Individualbesteuerung – was sich für Sie ändern könnte

15.05.2026

Auf einen Blick

  • Jede Person reicht künftig eine eigene Steuererklärung ein – auch verheiratete Paare.
  • In Zukunft soll ein einheitlicher Steuertarif für alle Personen, unabhängig vom Zivilstand gelten.
  • Der Kinderabzug steigt auf 12'000 Franken pro Kind und wird hälftig aufgeteilt.
  • Die Kantone müssen ihre Steuergesetze umfassend an das neue System anpassen.
  • Aufgrund einer ausstehenden Volksinitiative der Mitte-Partei ist noch offen, ob und wie die Individualbesteuerung umgesetzt wird.
  • Die Reform tritt möglicherweise bis am 1. Januar 2032 in Kraft.

Ausgangslage

Das Schweizer Stimmvolk hat am 8. März 2026 Ja zur Individualbesteuerung gesagt. Diese sieht vor, dass jede steuerpflichtige Person– unabhängig vom Zivilstand – eine eigene Steuererklärung einreicht. Offen ist jedoch noch, ob und wie diese umgesetzt wird. Denn die Schweizer Stimmbevölkerung wird voraussichtlich bereits im kommenden Herbst erneut über die sogenannte «Heiratsstrafe» abstimmen. Grund dafür ist die Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare» der Mitte - die Partei hält auch nach der Annahme der Individualbesteuerung an ihrer Initiative fest. 

Diese Initiative verfolgt einen anderen Ansatz: Sie will die gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren bei der direkten Bundessteuer beibehalten, gleichzeitig aber sicherstellen, dass Ehepaare gegenüber anderen Steuerpflichtigen nicht benachteiligt werden. Damit verfolgt die Mitte einen anderen Ansatz zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» als die Individualbesteuerung.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Separate Steuererklärung für jede Person

Künftig reicht jede Person eine eigene Steuererklärung ein. Einkünfte und Vermögenswerte werden – wie heute bei unverheirateten Paaren – nach den zivilrechtlichen Eigentumsverhältnissen zugewiesen. Einkommen gehört der Person, die es erzielt. Vermögen und Liegenschaften werden entsprechend dem Eigentum oder Miteigentum versteuert. Geschenkte Werte gelten als Eigengut der beschenkten Person.

 

2. Einheitlicher Steuertarif für alle

Der heutige Verheiratetentarif (bzw. Familientarif), der traditionelle Einverdienerfamilien begünstigt und zu einem Heiratsbonus führt, wird abgeschafft. Neu gilt: Alle Personen werden zum gleichen Tarif besteuert, egal ob verheiratet, ledig, geschieden, im Konkubinat oder in eingetragener Partnerschaft. Damit verschwinden sowohl der bisherige Heiratsbonus für Einverdienende als auch die Heiratsstrafe für Doppelverdienende. Gleichzeitig werden die Tarife angepasst: Tiefe und mittlere Einkommen werden entlastet, während sehr hohe Einkommen leicht stärker belastet werden.

 

3. Kinderabzug steigt auf 12'000 Franken pro Kind

Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer wird von heute 6’800 Franken auf neu 12’000 Franken pro Kind erhöht. Der Abzug wird künftig hälftig zwischen den Elternteilen aufgeteilt, sodass jede steuerpflichtige Person bis zu 6’000 Franken geltend machen kann. Der volle Abzug ist nur möglich, wenn beide Elternteile ein steuerbares Einkommen haben.

 

4. Kantone müssen Steuergesetze anpassen

Die Individualbesteuerung gilt künftig nicht nur für die direkte Bundessteuer, sondern auch für die Kantons- und Gemeindesteuern. Damit die Reform schweizweit einheitlich umgesetzt werden kann, müssen die Kantone ihre Steuergesetze, Tarife und Abzüge grundlegend überarbeiten. Während der Bund den Rahmen vorgibt, behalten die Kantone ihre Tarifautonomie, dürfen aber nicht mehr zwischen verheirateten und unverheirateten Personen unterscheiden. Viele kantonale Detailregelungen – etwa zu den Sozialabzügen – werden erst im Zuge der Umsetzung festgelegt.

Was bedeutet das für Sie?

Für Ihre Finanz‑ und Nachlassplanung bleibt die Situation vorerst stabil: Durch die lange Übergangsfrist und die anstehende Abstimmung über die Mitte‑Initiative ist noch offen, ob die Individualbesteuerung tatsächlich eingeführt wird – und in welcher Form. Entsprechend besteht aktuell kein akuter Handlungsbedarf.

Mit Blick auf die Pensionierung kann sich die individuelle Besteuerung jedoch auf Ihre Entscheidungen auswirken. Dazu gehören insbesondere die Wahl zwischen Renten- und Kapitalbezug, der steuerbegünstigte Vorsorgeaufbau sowie der optimale Zeitpunkt von Bezügen. Da künftig jede Person separat besteuert würde, könnten sich steuerliche Effekte je nach Einkommenssituation oder bei gestaffelten Bezügen verändern.  Eine regelmässige Standortanalyse oder Aktualisierung Ihrer Finanzplanung wird ab dem 50. Lebensjahr – und mindestens alle fünf Jahre – empfohlen.

Für die Nachlassplanung gilt insbesondere: Vermögen, Erträge und Schulden sollten klar einzelnen Personen zugeordnet werden, und die Regelungen in Ehevertrag, Testament sowie Eigentumsverhältnissen sollten sauber aufeinander abgestimmt sein.

Die nächsten Schritte

Bund und Kantone erarbeiten die Grundlagen für die Individualbesteuerung, viele Details bleiben offen. Gleichzeitig kommt die Mitte‑Initiative zur Abstimmung. Da sich beide Modelle widersprechen, entscheidet die Stimmbevölkerung, wie die Heiratsstrafe abgeschafft wird.

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