Spielregeln & Preise
Teilnahmebedingungen
Einsendeschluss: 1. März 2026 bei deiner Raiffeisenbank oder bei Raiffeisen Schweiz.
1. Allgemein
Der Wettbewerb wird hierzulande durch die Raiffeisen Schweiz durchgeführt. Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der/die Teilnehmende ausdrücklich die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche bis maximal 18 Jahre.
Neben dem nationalen Wettbewerb richten aktuell auch Genossenschaftsbanken aus Deutschland, Frankreich, Italien (Südtirol), Luxemburg und Österreich den Wettbewerb aus.
2. Wettbewerbsablauf
Ob Zeichnung, Malerei, Collage oder digitales Bild, mit Pinsel, Kreide oder Granitstift, in Farbe oder in Schwarz-Weiss: Erlaubt ist, was dir gefällt! Du kannst dein Bild am Computer bearbeiten oder alle Techniken kombinieren.
Die Wettbewerbsteilnahme erfolgt durch Abgabe des gestalteten Bildes inklusive Teilnahmeschein bis zum Teilnahmeschluss bei deiner lokalen Raiffeisenbank.
Du kannst dein Werk aber auch an Raiffeisen Schweiz schicken:
Raiffeisen Schweiz
Kinder- und Jugendmarketing
Raiffeisenplatz 2
9001 St.Gallen
Unter sämtlichen rechtzeitigen Einreichungen, mit vollständig ausgefülltem Teilnahmeschein, werden die Gewinnerinnen und Gewinner nach Teilnahmeschluss fachkundig ermittelt und im Juni 2026 bekanntgegeben. Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar.
Im Normalfall erfolgt im Juni 2026 eine Rückgabe der Arbeiten, ein Anspruch auf die Rückgabe kann jedoch nicht gewährt werden. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Verlust oder Beschädigung der eingereichten Werke.
3. Anforderungen an die Wettbewerbsbeiträge
- DIN A3 Papierbild (42,0 x 29,7 cm)
- Das Bild darf nicht abgemalt werden, muss also ohne fremde Hilfe oder Vorlage gestaltet worden sein.
- Gruppenarbeiten sind nicht erlaubt, pro Person kann nur eine Arbeit eingereicht werden.
- Jeder Bildbeitrag muss rückseitig mit dem ausgefüllten und unterschriebenen «Teilnahmeschein» versehen sein.
- Auch digitale Bilder müssen ausgedruckt eingereicht werden. Wichtig ist: Es sind keine KI-Tools (künstliche Intelligenz) für die Wettbewerbsteilnahme zugelassen. Neben dem Teilnahmeschein muss auch das «Formular zum Einreichen der digitalen Zeichnung» ausgefüllt und mitabgegeben werden.
4. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und erfolgt unabhängig vom Erwerb oder der Inanspruchnahme einer entgeltlichen Leistung. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme zwischen 6 und 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben. Für die Teilnahme am Wettbewerb sind zwingend der Name und die Adressangabe eines Sorgerechtsinhabers des/der Teilnehmenden anzugeben. Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme zulässig.
Zudem können auch ganze Schulklassen am Wettbewerb teilnehmen. Es gelten die gleichen Teilnahmebedingungen wie bei Privatpersonen. Für die Einreichung der Werke bitten wir um einen gebündelten Versand der Werke pro Schulklasse mit der zusätzlichen Angabe der Schule sowie die Kontaktangaben der Lehrperson. Alle als Klasse eingereichten Werke werden zusätzlich auch einzeln bewertet. So besteht die Chance auf den Gewinn eines Klassenpreises aber auch eines Einzelpreises.
Raiffeisen Schweiz behält sich vor, Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet oder festgestellt werden. Bei einem Ausschluss können allfällige Gewinne nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden. Raiffeisen Schweiz ist berechtigt, die vorliegenden Teilnahmebedingungen jederzeit abzuändern und bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
5. Gewinn
Alle rechtzeitig eingetroffenen Werke werden von fachkundigen Jurys nach diesen fünf Aspekten bewertet:
- Wettbewerbsbezug
Sind die Bestimmungen der Ausschreibung formal eingehalten? Ist das Thema aufgabenspezifisch abgehandelt? - Gestaltung
Ist die Ausdruckskraft besonders überzeugend und gut? Ist eine gestalterische Idee zu erkennen? Spricht das Bild für sich? - Inhalt
Spiegelt sich die eigene Erlebniswelt wider? Ist das Umfeld alterstypisch und themenspezifisch herausgearbeitet? - Eigenständigkeit
Vermittelt die Arbeit den Eindruck, dass sie selbständig gemalt worden ist? Passt sie zur altersmässigen Entwicklungsstufe? Verrät sie keine Übernahme von Vorlagen bzw. direkte Beeinflussung von Erwachsenen? - Originalität
Beweist die Einsendung besondere Fantasie sowie Einfallsreichtum?
Einzelpreise Malwettbewerb
In jeder Altersgruppe:
1. Preis: CHF 1'000.–
2. Preis: CHF 500.–
3. Preis: CHF 300.–
Klassenpreise Malwettbewerb
10 Klassen erhalten je 500.– Franken
10 Klassen je 200.– Franken in die Klassenkasse
Die Ausbezahlung der Preise erfolgt nach Absprache mit den Gewinnern bzw. den Schulen.
Die Erstplatzierten jeder Altersgruppe nehmen zudem automatisch auch an dem internationalen Wettbewerb teil. Neben den Erstplatzierten aus der Schweiz gehen auch die Erstplatzierten der teilnehmenden Länder in die internationale Auswertung und haben somit auch die Chance, auf internationaler Ebene zu gewinnen.
Die Gewinnerinnen und Gewinner der ältesten Altersgruppe können sich zusätzlich auf eine Reise freuen. Die Internationale Schlussfeier des 56. Jugendwettbewerbs findet im Juni 2026 in Berlin, Deutschland statt. Die Kosten für diese Reise werden vollumfänglich von Raiffeisen Schweiz übernommen. Die Gewinner werden im Mai 2026 via Telefon oder per Post benachrichtigt.
6. Marketing- und Werbemassnahmen
Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass das eingereichte Werk von Raiffeisen Schweiz, der Raiffeisenbank vor Ort und dem zuständigen Regionalverband im Zuge des Jugendwettbewerbs verwendet werden darf.
Das Werk sowie Vorname und Alter dürfen auf der Website, in sozialen Medien, in Zeitungen oder in anderen Berichten über den Wettbewerb gezeigt werden. Weitere personenbezogene Daten werden jedoch nicht für Werbung oder Marketingaktionen verwendet.
In den Datenschutzerklärungen der Raiffeisen Gruppe (abrufbar unter www.raiffeisen.ch/rechtliches) erfahren Sie zudem, wie und wozu Raiffeisen Schweiz und die Raiffeisenbanken Personendaten erhebt, bearbeitet und an wen sich der Kunde bei Fragen zum Datenschutz wenden kann.
7. Sonstiges
Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Raiffeisen Schweiz Sankt Gallen.