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Wie regle ich die Unternehmensnachfolge?

Das Vererben von Einzelunternehmen an Familienangehörige birgt finanzielle Risiken. Damit die Nachfolge für alle Beteiligten Sinn macht, braucht es frühzeitige Regelungen.

Ein Fallbeispiel: Nachfolger in Nöten

Schreiner Roland Wyss hat sein Einzelunternehmen seinem Sohn Marc übergeben – zu einem stark reduzierten Preis, um ihm die Finanzierung zu erleichtern. Roland hat Marc also einen grossen Teil des Unternehmens geschenkt. Diese Praxis nennt sich Family-Buy-Out.

Auch einen Teil des Mehrwerts, den Marc seit der Firmenübernahme mit dem Unternehmen geschaffen hat, muss er seiner Schwester überlassen. Er ist in einer Zwickmühle: Um seine Schwester auszahlen zu können, ist er nicht flüssig genug. Finden sie keinen Kompromiss, muss Marc das Unternehmen ganz oder teilweise verkaufen. Zehn Jahre später verstirbt Roland Wyss. Damit das Erbe gerecht aufgeteilt werden kann, muss Marc die damals erhaltene Schenkung gegenüber seiner Schwester ausgleichen. 

 

Das Problem: Das Unternehmen fällt unter die Ausgleichspflicht

Damit eines der Kinder das Unternehmen übernehmen kann, erlassen Unternehmerinnen und Unternehmer diesem oft einen Teil des Verkaufspreises (gemischte Schenkung) oder verschenken die Firma im Rahmen eines Erbvorbezugs sogar ganz. Stirbt der Unternehmer, greift die erbrechtliche Ausgleichspflicht. Das heisst konkret, dass die geschenkte Summe bei der Erbteilung berücksichtigt und dem Erbe des Nachfolgers angerechnet wird. Ist das Geschenk grösser als der Teil, der ihm von Gesetzes wegen zusteht, muss er die anderen Erben entsprechend auszahlen.

Ausgleichspflicht Unternehmensnachfolge

Kommt hinzu: Im Erbfall gilt nicht der Wert zum Zeitpunkt der Übergabe, sondern der Wert zum Todeszeitpunkt des Erblassers. Das Kind, das das Unternehmen übernommen hat, muss folglich nicht nur das damalige Geschenk ausgleichen, sondern auch einen Teil des seit der Geschäftsübernahme entstandenen Mehrwerts. Übersteigt der auszugleichende Betrag die Zahlungskraft des Nachfolgers, muss das Familienunternehmen im schlimmsten Fall verkauft werden.

 

Die Lösung: Erbvertrag mit spezifischen Ausgleichsregelungen

Die vom Gesetzgeber vorgesehene Ausgleichspflicht ist in vielen Fällen nicht ideal. Es gibt aber Möglichkeiten, mit einem gemeinsam abgeschlossenen Erbvertrag selbst Regelungen zu treffen. Darin können die Beteiligten die Rahmenbedingungen so festlegen, dass alle Erben fair behandelt werden und die Nachfolgelösung finanziell tragbar ist. Es bieten sich folgende Möglichkeiten:

Zusammenfassung

Das Erbe fair und tragbar regeln

Seien Sie kritisch und fragen Sie sich: Ist es realistisch, dass eines Ihrer Kinder die Geschwister später ausbezahlen kann? Je nach Antwort helfen diverse Massnahmen, um das Erbe zu regeln:

  • Die Ausgleichssumme bestimmen, damit keine späteren Kosten dazu kommen
  • Späteren Zeitpunkt der Auszahlung festlegen oder Zahlungsplan vereinbaren
  • Unternehmen erst im Todesfall vererben, in Anrechnung an Erbanteil

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