Arbeitslos vor der Pension: So handeln Sie richtig

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Ein unfreiwilliger Stellenverlust kurz vor der Pensionierung ist nicht nur emotional eine grosse Belastung, sondern führt in vielen Fällen auch zu grösseren finanziellen Lücken in der beruflichen Vorsorge. Hier erfahren Sie, welche Optionen Ihnen in einer solchen Situation offenstehen.

Blauer Brief – was nun?

Wer spät in seiner beruflichen Karriere entlassen wird, steht vor grossen Herausforderungen. Gerade für Menschen über 58 Jahren kommen drängende finanzielle Fragen auf: Was passiert mit meiner beruflichen Vorsorge? Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich noch für den dritten Lebensabschnitt? Kann ich mir meine Ziele und Wünsche überhaupt noch leisten?

Fakt ist: Wer seine Stelle verliert, ist grundsätzlich nicht mehr bei der Pensionskasse seines bisherigen Arbeitgebers versichert. Werden keine anderweitigen Schritte unternommen, wird das angesparte Geld in der Regel auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Das bedeutet, dass Vorsorgebeiträge nicht mehr eingezahlt werden. Dieser Unterbruch im Sparprozess ist wenige Jahre vor der Pensionierung besonders gravierend, denn die Höhe der Beiträge an die Pensionskasse nimmt im Laufe des Berufslebens zu. Dauert die Arbeitslosigkeit länger an, entstehen Lücken im Pensionskassenguthaben, die je nach finanzieller Situation mehr oder weniger schwerwiegend sein können.

 

Diese Fragen müssen Sie sich stellen

Die gute Nachricht: Sie haben auch bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit verschiedenen Möglichkeiten, die Zukunft Ihrer zweiten Säule auf Ihre persönliche und finanzielle Situation abzustimmen. Die folgenden Fragen helfen Ihnen, sich Klarheit über Ihre Situation zu verschaffen und zu entscheiden, wie es weitergehen soll:

Fragen arbeitslos vor Pension


1. Frage: Muss oder möchte ich Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen?

Frage 1

Auch wer kurz vor der Pensionierung seine Stelle verliert, hat Anspruch auf Taggelder aus der Arbeitslosenversicherung (ALV). Das Ersatzeinkommen aus der ALV ist allerdings an Bedingungen geknüpft: Arbeitslose müssen sich aktiv um eine neue Stelle bemühen und sind verpflichtet, eine zumutbare Stelle anzunehmen. Entscheiden Sie sich für die Anmeldung bei der ALV, müssen Sie sich anschliessend → Frage 2 stellen.

Wer bereits in jungen Jahren mit beruflicher und privater Vorsorge ein grösseres Vermögen angespart hat oder seine Ausgaben mit dem Einkommen eines berufstätigen Partners decken kann, verfügt über grösseren finanziellen Spielraum. In dieser Situation können Sie möglicherweise auf die Taggelder der ALV verzichten – und sich dank der neugewonnenen Freizeit anderen Projekten widmen. In diesem Fall müssen Sie sich anschliessend → Frage 3 stellen.

Wichtig zu wissen: Wer auf die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung verzichtet, muss bis zur ordentlichen Pensionierung AHV-Nichterwerbstätigen-Beiträge leisten – sonst drohen Kürzungen der AHV. Denn wer nicht mehr angestellt ist und sich nicht beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) meldet, ist auch nicht mehr automatisch versichert.

 

2. Frage: Möchte ich mein Altersguthaben später als Rente beziehen können?

Frage 2

Wer aus finanziellen oder persönlichen Überlegungen den Bezug von ALV-Taggeldern wählt, muss sich die zweite grundlegende Frage stellen: Möchte ich mein Altersguthaben später als Rente oder als Kapital beziehen? Bevorzugen Sie die lebenslange Rente, müssen Sie sich zwingend freiwillig weiterversichern (BVG Art 47a, Option 2).


Wichtig zu wissen:
 Sie bezahlen dabei sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge.

Aus steuerlichen Überlegungen interessanter ist der Bezug der Freizügigkeitsleistung (Option 1): Sie haben dann die Möglichkeit, die Freizügigkeitsleistung (FZL) auf zwei unterschiedliche Freizügigkeitseinrichtungen zu übertragen. Diese können Sie später gestaffelt in unterschiedlichen Steuerperioden beziehen. Wichtig zu wissen: Wenn sie die FZL beziehen, ist der Sparprozess in der 2. Säule endgültig vorbei. Sie können aber nach wie vor in die Säule 3a einzahlen.

 

3. Frage: Kann ich bis zur ordentlichen Pensionierung auf ein regelmässiges Einkommen verzichten?

 

Frage 3

Wer auf die Leistungen der ALV verzichten kann, muss sich fragen: Benötige ich weiterhin ein regelmässiges Einkommen oder kann ich meinen Lebensunterhalt bis zur ordentlichen Pensionierung anderweitig finanzieren? Wer ein Ersatzeinkommen benötigt, sich aber nicht bei der ALV anmelden möchte, wählt die vorzeitige Pensionierung (Option 4).

Wichtig zu wissen: Wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, müssen Sie Rentenkürzungen in Kauf nehmen.

Wer keine Rentenkürzungen akzeptieren will oder kann, wählt die freiwillige Weiterversicherung (BVG Art 47a) ohne Anmeldung bei der ALV (Option 3). Wichtig zu wissen: Für diese Option sind grosse finanzielle Reserven nötig, weil sie kein ALV- oder Pensionskassen-Renteneinkommen erhalten, aber gleichzeitig Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge an die 2. Säule bezahlen müssen.

 

Die vier Optionen im Falle einer Arbeitslosigkeit

Je nachdem wie Sie die Fragen beantwortet haben, ergeben sich für Sie eine der vier folgenden Optionen.

 

Option 1: Bezug der Freizügigkeitsleistung

Sie melden sich bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) an und beziehen Ihre Freizügigkeitsleistung (FZL). Eine Anmeldung ist bei der Wahl dieser Option zwingend.

Vorteile

Nachteile
  • Splitting der FZL und Übertrag auf zwei Freizügigkeitseinrichtungen möglich
  • ALV-Taggelder als Einkommen
  • Einzahlungen in Säule 3a weiterhin möglich
  • Versicherungsdeckung Tod/IV (1. & 2. Säule)
  • Unfallversicherung über ALV
  • Krankentaggeld für die ersten 30 Tage
  • Nachweisbare Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle
  • Pflicht zur Annahme einer zumutbaren Stelle
  • Rentenbezug ist später nicht mehr möglich
  • Sparen in der 2. Säule nicht mehr möglich

Option 2: Freiwillige Weiterversicherung (nach BVG Art. 47a)

Sie melden sich bei der ALV an, zahlen aber weiterhin freiwillig in Ihre Pensionskasse ein.

VorteileNachteile
  • Rentenbezug später möglich (nach 2 Jahren zwingend, falls Reglement keine Kapitalbezugspflicht vorsieht!)
  • Sparen in der 2. Säule weiterhin möglich (Arbeitnehmer- & Arbeitgeber-Beiträge)
  • ALV-Taggelder als Einkommen
  • Einzahlungen in Säule 3a weiterhin möglich
  • Versicherungsdeckung Tod/IV (1. & 2. Säule)
  • Unfallversicherung über ALV
  • Krankentaggeld für die ersten 30 Tage
  • Nachweisbare Bemühungen um eine neue Arbeitsstelle
  • Pflicht zur Annahme einer zumutbaren Stelle
  • Finanzierung Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge (Risiko & Verwaltung) des PK-Guthabens aus eigenen Mitteln

Option 3: Freiwillige Weiterversicherung ohne ALV

Sie zahlen weiterhin freiwillig in Ihre Pensionskasse ein (nach BVG Art. 47a), verzichten aber auf eine Anmeldung bei der ALV.

VorteileNachteile
  • Keine Bemühungen um einen neuen Job
  • Zeit für Hobbys oder Realisierung von Lebensträumen
  • Rentenbezug später möglich (nach 2 Jahren zwingend, falls Reglement keine Kapitalpflicht vorsieht!)
  • Kein Einkommen, da Verzicht auf ALV-Taggelder
  • Finanzierung Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Beiträge (Risiko & Verwaltung) des PK-Guthabens aus eigenen Mitteln
  • Unfallversicherung in private Krankenversicherung einschliessen
  • Bezahlung AHV-Nichterwerbstätigen-Beiträge

Option 4: Vorzeitige Pensionierung mit Bezug der Altersleistung

Sie lassen sich vorzeitig pensionieren und beziehen Ihre Altersleistung entweder als Kapital oder als Rente. Eine Anmeldung bei der ALV ist dann in der Regel nicht mehr möglich. Diese Option ist nur möglich, wenn sie im Reglement Ihrer Pensionskasse vorgesehen ist.

VorteileNachteile
  • Vorzeitiger Bezug Altersleistung
  • Keine Bemühungen um einen neuen Job
  • Zeit für Hobbys oder Realisierung von Lebensträumen
  • ev. Überbrückungsrente finanziert durch Arbeitgeber
  • PK-Rente fällt deutlich tiefer aus
  • AHV-Vorbezug um max. 2 Jahre möglich (Kürzung!)
  • Kein gestaffelter Bezug der FZL möglich
  • Unfallversicherung in private Krankenversicherung einschliessen
  • Bezahlung AHV-Nichterwerbstätigen-Beiträge

Fazit: Handeln Sie frühzeitig

Glühbirne

 

Egal für welche Option Sie sich entscheiden: Die finanziellen Konsequenzen sind vielfältig und es ist schwierig, in dieser anspruchsvollen Situation den Überblick zu behalten. Analysieren Sie Ihre Voraussetzungen darum zusammen mit Ihrem Bankberater oder Ihrer Bankberaterin und legen Sie gemeinsam die nächsten Schritte fest.