Schon die Beatles machten sich in ihrem Song «When I'm 64» über das Älterwerden Gedanken. Spätestens mit 55 sollten wir uns alle damit befassen, wie das mit dem Ruhestand genau funktioniert. Die wichtigsten Fragestellungen finden Sie in diesem Artikel.
Wann erreiche ich das ordentliche Pensionsalter?
Mit dem Erreichen des AHV-Rentenalters haben Sie die Möglichkeit, die ordentliche Pensionierung anzutreten. Frauen erreichen das AHV-Rentenalter mit 64 Jahren, Männer ein Jahr später. Ordentlich bedeutet, dass dies das normale, vom AHV-Gesetz vorgesehene Alter für den Rentenbeginn darstellt.
Kann ich auch früher oder später in Rente gehen?
Hier gilt es zu unterscheiden zwischen der AHV-Pensionierung und der Pensionierung bei der Pensionskasse. Bei der AHV ist nur ein maximal zweijähriger Vorbezug im Vergleich zur ordentlichen AHV Pensionierung (64. bzw. 65. Geburtstag) möglich. Die Möglichkeiten einer vorzeitigen Pensionierung in der Pensionskasse sind meist flexibler und beginnen frühestens ab dem 58. Geburtstag. Zudem sind dabei meist auch Pensionierung in mehreren Schritten möglich, im Gegensatz zur AHV, bei der es die Möglichkeit einer Teilpensionierung nicht gibt. In jedem Fall gilt bei einer Frühpensionierung: Dies ist mit finanziellen Abstrichen verbunden. Eine genaue Berechnung der voraussichtlichen Rentenansprüche bei einer vorzeitigen Pensionierung schützt Sie vor unliebsamen Überraschungen.
Unter einer aufgeschobenen Pensionierung versteht man die Weiterführung der Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus bei gleichzeitigem Aufschub des Bezugs der Altersleistungen. Die AHV Rente kann dabei zwischen 1 bis zu maximal 5 Jahre aufgeschoben werden. Die Aufschubmöglichkeiten bei der Pensionskasse können von Kasse zu Kasse variieren. In der Regel finden sich dazu entsprechende Bestimmungen im Reglement.
Hier finden Sie die weiteren Formen der Pensionierung
Muss ich meine Stelle selber kündigen und wenn ja: wann?
Ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis auf den Zeitpunkt des ordentlichen AHV-Rentenalters kündigen müssen, kann je nach Arbeitgeber unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt, dass Sie dies tun müssen, sofern entsprechende Regelungen fehlen. Schauen Sie sich daher am besten die Reglemente und ihren Arbeitsvertrag genau an oder erkundigen Sie sich bei der Personalabteilung. Falls eine Kündigung erforderlich ist, müssen Sie ihre gemäss Arbeitsvertrag geltende Kündigungsfrist einhalten d.h. entsprechend fristgerecht auf den gewünschten Pensionierungszeitpunkt eine Kündigung einreichen.
Was muss mein Arbeitgeber unternehmen?
Der Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, Sie bei der Anmeldung der Pensionierung bei der Pensionskasse zu unterstützen. Informieren Sie sich daher am besten selbst frühzeitig über allfällige administrative Aufgaben und insbesondere allfällige Fristen z.B. beim Bezug von Altersleistungen in Kapitalform. Entsprechende Informationen finden Sie meistens im Reglement der Pensionskasse.
Ratgeber-Tipp
Vor dem Übergang in die dritte Lebensphase drängt sich die Frage auf, ob die monatliche Rente oder der einmalige Kapitalbezug die ideale Lösung darstellt. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile – auch eine Kombination von Teilbezug und Rente kann eine gute Lösung sein. Verschaffen Sie sich einen Überblick mit unserer Beratungsbroschüre.
Was passiert mit meiner Unfallversicherung?
Mit dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses erlischt auch die Nichtbetriebsunfallversicherung. Die meisten Angestellten haben den Unfallschutz bei ihrer Krankenkasse ausgeschlossen. Sorgen Sie dafür, dass Sie diesen Schutz vom ersten Tag Ihrer Pensionierung an in Ihre Police aufnehmen. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse genügt, um das in die Wege zu leiten.
Erhalte ich meine AHV-Rente automatisch ab dem Erreichen des Pensionierungsalters?
Nein. Ohne Anmeldung keine Rente. Setzen Sie sich ca. drei Monate vor Rentenbeginn mit Ihrer Ausgleichskasse in Verbindung und melden Sie dort Ihren Rentenanspruch an. Mit einer frühzeitigen Anmeldung vermeiden Sie Verspätungen bei der Rentenauszahlung.
Wie kann ich die Höhe meiner zukünftigen AHV-Rente herausfinden?
Die Höhe der AHV-Rente hängt von verschiedenen Faktoren wie beispielsweise der Beitragsdauer, der Höhe Ihres Einkommens, allfälliger Erziehungsgutschriften. Eine genaue Rentenvorausberechnung können Sie kostenlos mit dem folgenden Formular bei der Informationsstelle AHV/IV bestellen: Antrag für Rentenvorausberechnung
Wann muss ich mich entscheiden, ob ich die 2. Säule als Rente oder Kapitalauszahlung beziehen will?
Konsultieren Sie dazu am besten das Reglement ihrer Pensionskasse. Dieses gibt auch Auskunft darüber ob das gesamte Guthaben in Kapitalform bezogen werden kann. Je nach Kasse beträgt die Anmeldefrist für einen Kapitalbezug bis zu max. drei Jahre. Im aktuellen Umfeld ist die Frist meist deutlich kürzer. Erhalten Sie hier mehr Informationen dazu, wie Sie die Leistungen beziehen können.
Wann kann ich meine Säule 3a beziehen?
Die Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters beziehen. Da ein Bezug immer nur ganz möglich ist (also eine komplette Saldierung des 3a Kontos) kann es sich lohnen, allenfalls mehr als nur ein Säule 3a Konto zu führen, um diese dann in verschiedenen Kalenderjahren zu beziehen und so möglicherweise von einem steuerlichen Staffeleffekt zu profitieren.
Wie lassen sich meine voraussichtlichen Altersleistungen erhöhen?
Bei der AHV könnte sich ein Aufschub anbieten, vorausgesetzt Sie können noch mindestens ein volles Jahr auf die Rentenzahlung der AHV verzichten. Wenn bei der Pensionskasse Lücken bestehen, können mit Einkäufen die Leistungen erhöht und gleichzeitig Steuern gespart werden. Daneben empfiehlt es sich wenn immer möglich den maximalen Beitrag in die Säule 3a einzuzahlen. Hier kann die Anlage des Sparguthabens in Vorsorgefonds für zusätzliches Vermögenswachstum sorgen.
Wo kann ich mich informieren?
Für Fragen zur AHV ist die Informationsstelle AHV/IV eine gute Anlaufstelle. Über Ihre Pensionskassenansprüche erkundigen Sie sich am besten direkt bei ihrer Pensionskasse. Bei Informationsbedarf in Sachen Säule 3a und Vorsorgefonds wenden Sie sich am besten an Ihre Bankberaterin oder Ihren Bankberater.
Wie viele Jahre vorher sollte ich die Weichen für meine Pensionierung stellen?
Hier gilt der Grundsatz «es ist nie zu früh aber oft zu spät»! Spätestens mit Mitte 50 sollten Sie sich in jedem Fall mit der finanziellen Planung ihrer Pensionierung auseinandersetzen. Dann bleibt meist noch genug Zeit, um allfällige Massnahmen zur Erreichung ihrer Ziele und Wünsche umzusetzen, sollten Sie diesbezüglich noch nicht ganz «auf Kurs» sein. Entdecken Sie hier die Fragen, die Sie sich ab 50 stellen sollten.
Schafft man das überhaupt alleine oder soll ich mir dabei helfen lassen?
Beim Thema Pensionierung sind sehr viele Parameter zu beachten, und alles ist miteinander verknüpft: Einnahmen, Ausgaben, Vermögen, Schulden, Steuern und erbrechtliche Fragen sind zu prüfen. Insbesondere beim Wunsch nach einer Frühpensionierung ist eine möglichst frühe Planung unerlässlich. Die Erfahrung zeigt, dass sich die meisten Menschen professionell beraten lassen, wenn es um ihre Vorsorge und um das Thema Pensionierung geht. Erfahren Sie hier wie eine Pensionsberatung funktioniert.
Jetzt Pensionsberatung vereinbaren
Ihre Raiffeisenbank bietet Ihnen eine umfassende Pensionsberatung, die alle Ihre Fragen beantworten kann und Ihnen die nötige Sicherheit verschafft. Buchen Sie am besten möglichst bald einen Beratungstermin – gehen Sie richtig vorbereitet und unbeschwert in die Pensionierung!
Irrtum! Diese 10 Pensionierungs-Mythen stimmen nicht
Pensioniert wird man nur einmal im Leben. Umso wichtiger ist es, auf Expertenwissen zu setzen: Denn nicht alles, was man sich über Rente und Co. erzählt, ist auch korrekt. Und vieles, was auf den ersten Blick schwarz-weiss scheint, hat – je nach persönlicher Situation – viele Schattierungen.