Testament und Erbvertrag

Drucken

Um den letzten Willen zu bestimmen, kennen wir in der Schweiz das Testament und den Erbvertrag. Bei beiden Verfügungsformen müssen bestimmte Vorschriften eingehalten werden, die wir Ihnen nachfolgend genauer erklären.

Testament

Trägt immer Ihre Handschrift: Das eigenhändige Testament.

Was kann ich mit einem Testament regeln?

Die Möglichkeiten, wie Sie in einem Testament über Ihren Nachlass verfügen können, sind sehr vielfältig. Es müssen jedoch bestimmte Regeln eingehalten werden. Zum Beispiel haben einige Erben Anspruch auf einen Minimalanteil am Nachlass, den Pflichtteil. Die Wahrung dieser Pflichtteile stellt eine der grössten Einschränkungen des Testaments dar. Pflichtteilsberechtigte Erben sind nebst dem Ehegatten die Kinder des Verstorbenen. Werden diese Pflichtteile nicht eingehalten, so ist das Testament anfechtbar.

In einem Testament können Sie auch Vermächtnisse an natürliche Personen oder Institutionen ausrichten. Die dadurch begünstigten Vermächtnisnehmer haben gegenüber den Erben einen Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses aus dem Vermögen des Verstorbenen, etwa ein Barbetrag oder ein bestimmter Gegenstand. Sie sind jedoch nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Um ein Testament errichten zu können, muss eine Person mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Die beiden wichtigsten Formen sind:

 

Eigenhändig verfasstes Testament


Das eigenhändige Testament ist die einfachste Form, mit der Sie Ihren Nachlass regeln können. Es kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Folgende Formvorschriften sind zu beachten:

  • Handschriftliche Niederschrift von Anfang bis Ende.
  • Handschriftlich mit Datum versehen (Tag, Monat, Jahr).
  • Unterzeichnung des Testaments.

 

Öffentliches Testament

Wer ein Testament nicht selbst schreiben will oder kann, kann ein öffentliches Testament errichten. Dabei sind jedoch die strengeren Formvorschriften zu beachten:

  • Öffentliche Beurkundung durch eine Urkundsperson.
  • Unterzeichnung des Testaments vor der Urkundsperson und zwei Zeugen.

 

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?

Ein Testament ist eine einseitige Willenserklärung. Nur der Wille der Person, die das Testament errichtet, ist massgebend. Ein Erbvertrag ist hingegen eine gemeinsame Willenserklärung aller am Vertrag mitwirkenden Parteien. Die Regelungsmöglichkeiten in einem Erbvertrag sind weitreichender als in einem Testament. Möchte beispielsweise ein Ehepaar mit Kindern sich im Todesfall gegenseitig maximal begünstigen, so kann dies mit einem Erbvertrag erreicht werden, indem die am Vertrag mitwirkenden Kinder auf ihre Pflichtteilsansprüche zugunsten des überlebenden Ehegatten verzichten.

Damit jemand als Partei an einem Erbvertrag mitwirken kann, muss sie wie beim Testament mindestens 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Während ein Testament entweder eigenhändig oder durch öffentliche Beurkundung errichtet werden kann, ist bei erbvertraglichen Vereinbarungen die öffentliche Beurkundung durch eine Urkundsperson zwingend. Ein Erbvertrag kann nur unter Mitwirkung aller Vertragsparteien wieder abgeändert oder aufgehoben werden.

 

Weitere wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten

Willensvollstreckung

Die Umsetzung des letzten Willens im Sinne des Verstorbenen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit der Einsetzung eines Willensvollstreckers können Probleme, wie zum Beispiel eine vernachlässigte Abwicklung des Nachlasses oder Streit unter den Erben, verhindert werden. Der Auftrag des Willensvollstreckers besteht darin, den Nachlass zu verwalten und die Erbteilung gemäss der letztwilligen Verfügung vorzubereiten. Der Willensvollstrecker wird vom Erblasser durch eine letztwillige Verfügung eingesetzt. Für den Fall, dass der Willensvollstrecker den Auftrag ablehnt, empfiehlt sich die Ernennung eines Ersatzwillensvollstreckers.

 

Erbschaftssteuern

Der vom Erblasser begünstigte Ehegatte oder eingetragene Partner ist in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt in den meisten Kantonen auch für direkte Nachkommen. Stiefkinder und Konkubinatspartner sind jedoch in vielen Kantonen erbschaftssteuerpflichtig. Somit ist gerade bei Patchwork-Familien oder bei unverheirateten Paaren eine sorgfältige Nachlassplanung unter Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Konsequenzen sehr wichtig.

 

Hilfe für die Testamenterstellung

Können wir Sie bei der Nachlassplanung unterstützen?

  • Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Regelungen für den Erbfall getroffen werden können.
  • Wir verfassen für Sie die erforderlichen Dokumente und begleiten Sie bis zum Abschluss.
  • Nach Wunsch sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille nach Ihrem Ableben verwirklicht wird.
  • Unsere Fachspezialisten unterstützen Sie bei sämtlichen Fragen zur Erbschaftsberatung und Erbteilung und verschaffen Ihnen so Klarheit und Sicherheit.

 

Wo soll ich mein Testament aufbewahren?

Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf. Wir empfehlen in erster Linie die Deponierung bei der vom Kanton vorgesehenen Amtsstelle (z.B. Teilungsamt, Erbschaftsamt oder Amtsnotariat). Kopien können zu Hause sowie beim Willensvollstrecker aufbewahrt werden.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Testament?

Es ist nie zu früh, die Nachlassregelung an die Hand zu nehmen. Sie schaffen Klarheit für Ihre Familie, Ihre Erben und auch für sich selbst. Das Ehegüter- und Erbrecht bietet Ihnen einen grossen Spielraum, um Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen weiterzugeben. Mit einer rechtzeitigen Nachlassplanung können Sie somit Ihr Erbe nach Ihren Bedürfnissen regeln.

 

Vermögen einer gemeinnützigen Organisation vererben

Sie können gemeinnützige Zuwendungen als Vermächtnis in Ihrem Testament verfügen. Auch können Sie bereits zu Lebzeiten eine gemeinnützige Stiftung gründen. Die Stiftungsurkunde ist beim Notar öffentlich zu beurkunden. Wichtig ist, dass Sie den Stiftungszweck, die Organisation sowie die Verwendung des Kapitals bestimmen. Die Fachexperten von Raiffeisen Schweiz beraten Sie und erstellen die erforderlichen Dokumente.

 

Testament für Patchwork-Familie – was muss ich beachten?

Gerade für Patchwork-Familien ist eine sorgfältige Planung des Nachlassvermögens ganz wichtig. Die erbrechtlichen Folgen müssen für beide Partner geklärt werden. Oft ist in solchen Konstellationen ein Erbvertrag dann die beste Lösung, wenn alle pflichtteilsgeschützten Erben als Parteien mitwirken. Auch die erbschaftssteuerlichen Konsequenzen dürfen bei Lebenspartnern oder Ehegatten mit Kindern aus einer anderen Beziehung nicht ausser Acht gelassen werden.