
Transparenzinitiative
Raiffeisen lehnt die Initiative ab, da sie nicht verfassungstauglich ist. Die vorgesehene Regelung wäre in der Praxis leicht zu umgehen.
Im Oktober 2017 wurde die Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung» eingereicht. Die Initiative verfolgt die Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen im Hinblick auf Wahlen und Abstimmungen auf Bundesebene.
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Definition von «Partei». Dies wäre aber notwendig, damit die in der Initiative vorgesehene Regelung nicht einfach umgangen werden könnte. Diese Definition müsste erst geschaffen und in der Verfassung verankert werden. Ohne eine Partei-Definition sind die vorgesehenen Transparenz-Vorgaben einfach zu umgehen. Die Zuwendungen müssten der Bundeskanzlei laut Initiative zudem «rechtzeitig» gemeldet werden. Bei Kampagnen wird in der Schlussphase häufig noch viel Geld investiert. Eine Rechenschaftsablage vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin ist so kaum möglich. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, da die vorgesehene nationale Regelung mit den Eigenheiten des schweizerischen politischen Systems nicht vereinbar sei. Eine wirksame Umsetzung würde zudem massive Kosten verursachen und in die Kompetenz der Kantone eingreifen. Raiffeisen teilt die Einschätzung des Bundesrates und lehnt die Initiative ab.
Der Nationalrat hat in der Frühlingssession 2020 die Beratung der Initiative auf 2021 verschoben. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Ziel des Gegenvorschlages ist eine gesetzliche Regelung, welche die Offenlegung der Finanzierung politischer Aktivitäten vorsieht. Vorgesehen ist auch ein Verbot der Annahme von anonymen Spenden sowie von Spenden aus dem Ausland. Der Gegenvorschlag wurde vom Nationalrat in der Herbstsession 2020 abgelehnt. Der Ständerat hielt wiederum in der Wintersession 2020 am Gegenvorschlag fest und verschärfte die Vorlage. In der Frühlingssession 2021 stimmte der Nationalrat dem Vorschlag im zweiten Anlauf zu und senkte die Höhe des Schwellenwerts für die Offenlegung von Spenden an Parteien, Politikerinnen und Politiker von 25'000 auf 15'000 Franken. Ziel dieses Kompromisses ist, die Initianten zum Rückzug der Initiative zu bewegen und den Weg für die Umsetzung der Transparenzforderungen auf Gesetzesebene frei zu machen.