Frühpensionierung

Der Schritt vom Berufsleben in den vorzeitigen Ruhestand verändert vieles. Um die neue Lebenssituation in vollen Zügen geniessen zu können, ist eine frühzeitige Planung Ihrer finanziellen Möglichkeiten wichtig. Dabei spielen Ihre Wünsche und Ziele, wie auch die Ihrer Familie sowie Ihr bisheriger Lebensstandard eine grosse Rolle.

1. Säule (AHV)

Leistungskürzungen der AHV-Rente beim Vorbezug

Die AHV-Rente kann ganz oder teilweise bereits mit 63 Jahren  - also zwei Jahre vor Erreichen des Referenzalters -  bezogen werden. Ein Vorbezug ist auch monatsweise möglich. Allerdings wird die vorbezogene Rente gekürzt. Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie die Kürzung der AHV-Rente bei einem Vorbezug von zwei Jahren berechnen können:

  • Maximale AHV-Rente für Einzelpersonen: CHF 29'400.–
  • Vorbezug: 2 Jahre
  • Kürzung: 13,6 % 
  • Reduzierte AHV-Rente bei zweijährigem Vorbezug: CHF 25'402.–
  • Leistungskürzung aufgrund des Vorbezugs: CHF 3'998.- pro Jahr bzw. 333.- pro Monat

Bis zum regulären Pensionsalter müssen in jedem Fall die AHV-Beiträge entrichtet werden, auch wenn AHV-Leistungen mit einer entsprechenden Kürzung vorbezogen werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom aktuellen Renteneinkommen und vom Vermögen. Sie belaufen sich auf CHF 514.–* (Minimum) bis CHF 25'700.–* (Maximum). Melden Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer AHV-Zweigstelle und füllen Sie eine Anmeldung für nicht erwerbstätige Personen aus. Es genügt u. U. nicht, wenn der Ehepartner den sogenannten doppelten Mindestbeitrag (CHF 1'028.–*) bezahlt, weil Sie evtl. als nichterwerbstätige Person mehr einzahlen müssen.

*Werte 2024

2. Säule (Pensionskasse)

Individuelle Modelle

Jede Pensionskasse kann selbst bestimmen, wie sie Frühpensionierungsmodelle ausgestaltet. Eine vorzeitige Pensionierung ist in der zweiten Säule frühestens nach Vollendung des 58. Altersjahres möglich.  Mit Inkraftsetzung der Reform AHV 21 haben neu alle Versicherten die Möglichkeit, ganz oder teilweise zwischen 631 und 70 Jahren in Pension zu gehen.Bei einer frühzeitigen Pensionierung werden die Leistungen der Pensionskasse sofort nach der Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällig. Dadurch ist das Alterskapital geringer als bei einer ordentlichen Pensionierung und es kommt auch ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung, da die Rente für einen längeren Zeitraum ausbezahlt wird. Am besten lässt man sich von der Pensionskasse die jeweilige Rente gemäss gewähltem Frühpensionierungsmodell berechnen. Die reduzierte Rente kann durch zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse verbessert werden. 

Einige Pensionskassen bieten zudem eine sogenannte Überbrückungsrente an. Diese soll die Pensionskassenrente während der Zeit der Frühpension im Sinne der fehlenden 1. Säule (AHV) ergänzen. Die Ausgestaltung ist allerdings von Reglement zu Reglement verschieden. Eventuell unterstützt der Arbeitgeber frühzeitige Pensionierungen finanziell oder Sie können durch zusätzliche Beiträge während der Erwerbsphase eine Überbrückungsrente vorfinanzieren.

3. Säule (private Vorsorge)

Private Vorsorge zur Schliessung von Einkommenslücken

Die Kosten einer vorzeitigen Pensionierung sind nicht zu unterschätzen und in den meisten Fällen genügen die Leistungen aus der 1. Und der 2. Säule nicht. Es ist also wichtig, dass man auf Erspartes zurückgreifen kann. Besonders eignen sich dazu Gelder aus der gebundenen Vorsorge – der Säule 3a. Diese können frühestens fünf Jahre vor Erreichen des Referenzalters bezogen werden. Auszahlungen der Säule 3a werden zu einem reduzierten Sondersatz getrennt vom übrigen Einkommen besteuert.

 

Fazit: Planen Sie frühzeitig

Die Lösungsansätze und Kombinationen aus 1., 2. und 3. Säule sind sehr vielseitig. Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet und ein persönlicher Massnahmenplan erstellt werden kann, ist es wichtig, sich vertieft mit dem Thema auseinander zusetzen. Je eher Sie einen Berater aufsuchen, um so mehr Möglichkeiten stehen Ihnen offen – gerade auch um die steuerlichen Konsequenzen zu optimieren.

Tipps zur vorzeitigen Pensionierung

Die Lösungsansätze und Kombinationen aus 1., 2. und 3. Säule sind sehr vielseitig. Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet werden können, ist es wichtig, sich vertieft mit dem Thema auseinanderzusetzen und folgende Punkte zu beachten:

 

1. Einkommens- und Vorsorgelücken schliessen

Die Kosten einer vorzeitigen Pensionierung sind nicht zu unterschätzen und in den meisten Fällen genügen die Leistungen aus der 1. und 2. Säule nicht. In aller Regel braucht es private Ersparnisse, um die Einkommens- und Vorsorgelücken zu schliessen.

 

2. Ausgabenübersicht erstellen

Neben den Einnahmen empfiehlt sich, auch die Ausgabenseite genau unter die Lupe zu nehmen. Welche Ausgaben fallen an und welche können allenfalls eingespart werden? Vielleicht werden nach der Pensionierung nicht mehr zwei Autos benötigt, so dass sich durch den Verzicht auf einen Wagen die Ausgaben für Mobilität reduzieren lassen.

 

3. Steuerbelastung einplanen

Bei den Steuerausgaben ist Vorsicht geboten. Viele (Früh-)Pensionierte überschätzen nämlich, wie stark ihre Steuerbelastung nach der Pensionierung sinken wird: Renten sind vollumfänglich steuerpflichtig, wichtige Abzüge wie die Berufspauschale oder die Kosten für den Arbeitsweg resp. auswärtige Verpflegung fallen weg. Zudem darf man ohne AHV-pflichtiges Einkommen nicht mehr in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen.

 

4. Unfallversicherung

Mit der Frühpensionierung erlischt auch die Unfallversicherung beim Arbeitgeber. Wer vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist eine Abredeversicherung beim bisherigen Versicherer abschliesst, kann den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um bis zu 6 weitere Monate verlängern. Danach ist der Einschluss der Unfallversicherung in der privaten Krankenversicherung obligatorisch.
 

5. AHV-Beitragslücken schliessen

Bis zum Referenzalter müssen in jedem Fall AHV-Beiträge entrichtet werden, auch wenn AHV-Leistungen mit einer entsprechenden Kürzung vorbezogen werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom aktuellen Renteneinkommen und vom Vermögen. Sie belaufen sich auf CHF 514.–* (Minimum) bis CHF 25'700.–* (Maximum). Melden Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer AHV-Zweigstelle und füllen Sie eine Anmeldung für nicht erwerbstätige Personen aus. Es genügt u. U. nicht, wenn der Ehepartner den sogenannten doppelten Mindestbeitrag (CHF 1'028.–*) bezahlt, weil Sie evtl. als nichterwerbstätige Person mehr einzahlen müssen. Achtung: Die Beitragszahlung an die AHV ist nicht freiwillig, sondern gemäss Gesetz bis zum Referenzalter obligatorisch.

* Werte 2024