3 Vorsorgetipps für Familien

Private Vorsorgelösungen sind so individuell wie die familiären Umstände der Vorsorgenden. Auf viele Herausforderungen und Zukunftswünsche bietet die dritte Säule von Raiffeisen mit einer umfassenden, kompetenten und persönlichen Beratung eine starke Antwort.

1. Schutz für Sie und Ihre Familie

Die klassische Rollenteilung ist nach wie vor weit verbreitet: Die eine Hälfte eines Elternpaares übernimmt die Verantwortung für das Familieneinkommen, während die andere Hälfte sich mehrheitlich den Kindern widmet. Oft ist die Person, welche die Kinderbetreuung übernimmt, nicht oder nur sehr beschränkt auswärts tätig. Die daraus entstehende einseitige Abhängigkeitssituation schafft mehrere Herausforderungen, die es zu berücksichtigen gilt:

  • Sollte der erwerbstätige Partner durch Todesfall oder Invalidität ausfallen, so muss ganz grundsätzlich der finanzielle Bedarf der Familie über mehrere Jahre hinweg gedeckt bleiben. Neben den mit zunehmendem Alter der Kinder steigenden Lebenshaltungskosten, gehören die zu erwartenden Auslagen für deren Ausbildung mit ins Budget. 
  • Stösst dem nichterwerbstätigen Partner etwas zu, dann fehlt jeglicher berufliche Vorsorgeschutz (Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, obligatorische Unfallversicherung, Pensionskasse). Konnte die Kinderbetreuung bisher innerhalb der Familie abgedeckt werden, zwingt der Wegfall des haushaltführenden Partners zu einer Neukonzeption der Familienorganisation, oder womöglich kompletter Fremdorganisation – ein kostenintensives Unterfangen. 
  • Gerade für Alleinerziehende ist es besonders wichtig, dass sie ihrer Vorsorgesituation ausreichend Beachtung schenken. Eine Invalidität kann ihr an sich stabiles Finanzgefüge arg ins Wanken bringen.

Haben Sie fragen zu Ihrer Vorsorge? Gerne beraten wir Sie. 

 Familie

2. Kein Trauschein – keine Garantie

Wer ohne Trauschein eine Familie gründet, sollte sich doppelt gründlich über die Vorsorgesituation informieren. Denn weder die AHV noch die obligatorische Unfallversicherung (UVG) kennen Leistungen für hinterbliebene Lebenspartner. Hier kommt ausschliesslich die Waisenrente für die Kinder zum Zug. Den Pensionskassen steht es frei, Lebenspartnern mit gemeinsamen Kindern ebenfalls Anspruch auf eine Rente oder ein Todesfallkapital anzubieten. Möglichkeiten, die allerdings nicht bei allen Vorsorgeeinrichtungen vorhanden sind, da der Gesetzgeber die Entscheidung den einzelnen Kassen überlässt.

Die Situation bei Patchwork-Familien kann sehr unterschiedlich sein: Die Kinder haben Anspruch auf Waisenrenten, wobei in der Regel nur der leibliche Elternteil Leistungen auslöst. Zwischen den heutigen Partnern ist relevant, ob sie verheiratet sind oder nicht. Im Einzelfall ist ausserdem zu prüfen, ob Leistungen für geschiedene Ex-Partner ausgelöst werden.

Hier gilt wie in allen Fällen: Eine solide detaillierte Vorsorgeanalyse schafft Klarheit. Zudem zeigt sie Lücken und Stolpersteine auf, die es zu beheben oder zu umgehen gilt.

Gut zu wissen:

Vorsorgen heisst auch, erbrechtliche Punkte zu klären. Oft beschränkt sich der Vorsorgegedanke auf versicherungstechnische Punkte. Dabei ist es mindestens so wichtig, gleichzeitig alle erbrechtlichen Fragen zu betrachten und nötige Massnahmen zu treffen.

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 Vater und Tochter

3. Neue Modelle – neue Bedürfnisse

Man möchte gerne glauben, dass Paare, die sich Familien- und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen, weniger grossen Vorsorgelücken ausgesetzt sind. Denn schliesslich bewahren sich beide Eltern ihre finanzielle Unabhängigkeit, indem sie einen Fuss im Erwerbsleben behalten. Faktisch werden gleich beide teilzeitlich erwerbstätige Partner dadurch bestraft, dass die meisten Pensionskassen keine Rücksicht auf ihr reduziertes Arbeitspensum nehmen. So sind beide vom vollen Koordinationsabzug und in der Folge entsprechend von schlechteren Leistungen betroffen. Das wirkt sich nicht nur negativ auf die Risikoabsicherung aus, sondern auch auf die späteren Leistungen im Alter.

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Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird durch die Vorsorgeanalyse und die Betrachtung der erbrechtlichen Situation ein Vorsorge- und Versicherungsbedarf zu Tage treten. Es gilt, ein massgeschneidertes Konzept zu entwickeln, welches den aktuellen Gegebenheiten entspricht, sich aber jederzeit flexibel auf neue Situationen anpassen lässt. In der Regel lassen sich die finanziellen Lücken durch eine entsprechende Risikoversicherung schliessen. Informieren Sie sich darüber, wie Sie Ihre Familie und Hinterbliebenen im Todesfall wirksam absichern und auch Ihrem finanziellen Invaliditätsrisiko in Form von einer Erwerbsunfähigkeits-Rente Rechnung tragen. Es lohnt sich!

 

 

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