

Frühpensionierung
Der Schritt vom Berufsleben in den vorzeitigen Ruhestand verändert vieles. Um die neue Lebenssituation in vollen Zügen geniessen zu können, ist eine frühzeitige Planung Ihrer finanziellen Möglichkeiten wichtig. Dabei spielen Ihre Wünsche und Ziele, wie auch die Ihrer Familie sowie Ihr bisheriger Lebensstandard eine grosse Rolle.
1. Säule (AHV)
Leistungskürzungen der AHV-Rente beim Vorbezug
Die AHV-Rente kann ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Allerdings wird die Rente pro vorbezogenes Jahr um 6,8 % gekürzt. Das folgende Beispiel zeigt, wie Sie die Kürzung der AHV-Rente bei einem Vorbezug berechnen können:
- Ordentliche, maximale AHV-Rente für Einzelpersonen: CHF 29'680.–
- Vorbezug: 2 Jahre
- Kürzung: 13,6 % (2x 6,8 %)
- reduzierte AHV-Rente bei zweijährigem Vorbezug: CHF 25'402.–
- Leistungskürzung aufgrund des Vorbezugs: CHF 3'998.- pro Jahr bzw. 333.- pro Monat
Bis zum regulären Pensionsalter müssen in jedem Fall die AHV-Beiträge entrichtet werden, auch wenn AHV-Leistungen mit einer entsprechenden Kürzung vorbezogen werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom aktuellen Renteneinkommen und vom Vermögen. Sie belaufen sich auf CHF 514.–* (Minimum) bis CHF 25'700.–* (Maximum). Melden Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer AHV-Zweigstelle und füllen Sie eine Anmeldung für nicht erwerbstätige Personen aus. Es genügt u. U. nicht, wenn der Ehepartner den sogenannten doppelten Mindestbeitrag (CHF 1'028.–*) bezahlt, weil Sie evtl. als nichterwerbstätige Person mehr einzahlen müssen.
*Werte 2023
2. Säule (Pensionskasse)
Individuelle Modelle
Jede Pensionskasse kann selber bestimmen, wie sie Frühpensionierungsmodelle ausgestaltet. Viele Reglemente sehen eine vorzeitige Pensionierung vor, welche von Gesetzes wegen frühestens auf das Alter 58 festgelegt werden kann. Sehr häufig werden Modelle für Teilpensionierungen angeboten, um einen gleitenden Ausstieg aus der Arbeitswelt zu ermöglichen.
Bei einer frühzeitigen Pensionierung werden die Leistungen der Pensionskasse sofort nach der Aufgabe der Erwerbstätigkeit fällig. Dadurch ist das Alterskapital geringer als bei einer ordentlichen Pensionierung und es kommt auch ein tieferer Umwandlungssatz zur Anwendung, da die Rente für einen längeren Zeitraum ausbezahlt wird. Am besten lässt man sich von der Pensionskasse die jeweilige Rente gemäss gewähltem Frühpensionierungsmodell berechnen. Die reduzierte Rente kann nur durch zusätzliche Einkäufe in die Pensionskasse verbessert werden.
Einige Pensionskassen bieten zudem eine sogenannte Überbrückungsrente an. Diese soll die Pensionskassenrente während der Zeit der Frühpension im Sinne der fehlenden 1. Säule ergänzen. Die Ausgestaltung ist allerdings von Reglement zu Reglement verschieden. Eventuell unterstützt der Arbeitgeber frühzeitige Pensionierungen finanziell oder Sie können durch zusätzliche Beiträge während der Erwerbsphase eine Überbrückungsrente vorfinanzieren.
3. Säule (private Vorsorge)
Private Vorsorge zur Schliessung von Einkommenslücken
Die Kosten einer vorzeitigen Pensionierung sind nicht zu unterschätzen und in den meisten Fällen genügen die Leistungen aus 1. und 2. Säule nicht. Es ist also wichtig, dass man auf Erspartes zurückgreifen kann. Besonders eignen sich dazu Gelder aus der gebundenen Vorsorge – der Säule 3a. Diese können frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden. Auszahlungen der Säule 3a werden zu einem reduzierten Sondersatz getrennt zum übrigen Einkommen besteuert.
Fazit: Planen Sie frühzeitig
Die Lösungsansätze und Kombinationen aus 1., 2. und 3. Säule sind sehr vielseitig. Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet und ein persönlicher Massnahmenplan erstellt werden kann, ist es wichtig, sich vertieft mit dem Thema auseinander zusetzen. Je eher Sie einen Berater aufsuchen, um so mehr Möglichkeiten stehen Ihnen offen – gerade auch um die steuerlichen Konsequenzen zu optimieren.
Tipps zur vorzeitigen Pensionierung
Die Lösungsansätze und Kombinationen aus 1., 2. und 3. Säule sind sehr vielseitig. Damit alle nötigen Schritte rechtzeitig in die Wege geleitet werden können, ist es wichtig, sich vertieft mit dem Thema auseinander zu setzen und folgende Punkte zu beachten:
1. Einkommens- und Vorsorgelücken schliessen
Die Kosten einer vorzeitigen Pensionierung sind nicht zu unterschätzen und in den meisten Fällen genügen die Leistungen aus der ersten und zweiten Säule nicht. In aller Regel braucht es private Ersparnisse, um die Einkommens- und Vorsorgelücken zu schliessen.
2. Ausgabenübersicht erstellen
Neben den Einnahmen empfiehlt sich, auch die Ausgabenseite genau unter die Lupe zu nehmen. Welche Ausgaben fallen an und welche können allenfalls eingespart werden? Vielleicht werden nach der Pensionierung nicht mehr zwei Autos benötigt, so dass sich durch den Verzicht auf einen Wagen die Ausgaben für Mobilität reduzieren lassen.
3. Steuerbelastung einplanen
Bei den Steuerausgaben ist Vorsicht geboten. Viele (Früh-)Pensionierte überschätzen nämlich, wie stark ihre Steuerbelastung nach Pensionierung sinken wird: Renten von neuen Pensionären sind vollumfänglich steuerpflichtig, wichtige Abzüge wie die Berufspauschale oder die Kosten für den Arbeitsweg resp. das Mittagessen auswärts fallen weg. Zudem darf man ohne AHV-pflichtiges Einkommen nicht mehr in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen.
4. Unfallversicherung
Mit der Frühpensionierung erlischt auch die Unfallversicherung beim Arbeitgeber. Wer vor Ablauf der 31-tägigen Nachdeckungsfrist eine Abredeversicherung beim bisherigen Versicherer abschliesst, kann den Versicherungsschutz für Nichtberufsunfälle um bis zu 6 weitere Monate verlängern. Danach ist der Einschluss der Unfallversicherung in der privaten Krankenversicherung obligatorisch.
5. AHV-Beitragslücken schliessen
Bis zum regulären Pensionsalter müssen in jedem Fall AHV-Beiträge entrichtet werden, auch wenn AHV-Leistungen mit einer entsprechenden Kürzung vorbezogen werden. Die Höhe der Beiträge ist abhängig vom aktuellen Renteneinkommen und vom Vermögen. Sie belaufen sich auf CHF 514.–* (Minimum) bis CHF 25'700.–* (Maximum). Melden Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer AHV-Zweigstelle und füllen Sie eine Anmeldung für nicht erwerbstätige Personen aus. Es genügt u. U. nicht, wenn der Ehepartner den sogenannten doppelten Mindestbeitrag (CHF 1'028.–*) bezahlt, weil Sie evtl. als nichterwerbstätige Person mehr einzahlen müssen. Achtung: Die Beitragszahlung an die AHV ist nicht freiwillig, sondern gemäss Gesetz bis zum ordentlichen AHV-Rentenalter (Männer 65, Frauen 64) obligatorisch.
* Werte 2023