• Pensionsplanung
  • Vorsorgen

Ordentliche Pensionierung

10.04.2026

Was Sie wissen müssen

  • In der Schweiz ist die Pensionierung mit 65 Jahren der Regelfall.
  • Für Frauen der sogenannten Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) gelten spezielle Bestimmungen.
  • Das Arbeitsverhältnis endet nicht automatisch mit dem Referenzalter 65, sondern muss aktiv beendet werden.
  • Auch eine ordentliche Pensionierung braucht eine sorgfältige Budget- und Zeitplanung.

Wichtige Fakten zur ordentlichen Pensionierung

Wer mit 65 Jahren in Rente geht, wird ordentlich pensioniert. Denn in der Schweiz gilt für Frauen und Männer das Referenzalter 65. Wer bis dahin erwerbstätig ist, hat Anrecht auf eine Rente ohne Kürzungen oder Zuschläge.

Ausnahme: Der Einfachheit halber wird in diesem Beitrag der Begriff Referenzalter 65 verwendet. Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) gelten aber besondere Bestimmungen: Erstens wird das Referenzalter für Sie schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Zweitens erhalten alle Frauen der Übergangsgeneration lebenslange Rentenzuschläge, wenn sie bis zum Referenzalter oder darüber hinaus erwerbstätig bleiben, und weniger Rentenkürzungen, wenn sie früher in Rente gehen.

Die ordentliche Pensionierung ist zwar der Regelfall, aber kein Selbstläufer: Eine sorgfältige Vorbereitung und frühzeitige Planung sind entscheidend für einen reibungslosen Übergang in den dritten Lebensabschnitt. Dazu gehört unter anderem die rechtzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die Anmeldung bei der AHV und die Anpassung von Versicherungen.

Pensionierung beim Erreichen des Referenzalters 65

Die Pensionierung ist heute flexibler denn je. Man kann früher aus dem Berufsleben ausscheiden, länger erwerbstätig bleiben oder den Übergang schrittweise gestalten. Der Regelfall ist allerdings immer noch, mit 65 Jahren in Rente zu gehen. Man spricht dabei von einer ordentlichen Pensionierung im Referenzalter.

Zeitstrahl ordentliche Pensionierung

Das Referenzalter 65 bedeutet, dass der 65. Geburtstag als Referenzwert für die Berechnung der Leistungen aus der 1. und 2. Säule dient: Wer mit 65 in den Ruhestand tritt, also ordentlich pensioniert wird, hat Anspruch auf eine Rente ohne Kürzungen oder Zuschläge. Wer sich früher pensionieren lässt, erhält weniger; wer seine Pensionierung aufschiebt, erhält mehr.

 

Wichtig zu wissen: Weil das Referenzalter für Frauen im Rahmen der Reform AHV 21 von 64 auf 65 Jahre erhöht wurde, gelten für die sogenannte Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) zwei besondere Regeln. Erstens wird das Referenzalter schrittweise erhöht:

  • Frauen mit Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate
  • Frauen mit Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate
  • Frauen mit Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate
  • Frauen mit Jahrgang 1964 oder älter: 65 Jahre

Zweitens erhalten alle Frauen der Übergangsgeneration lebenslange Rentenzuschläge, wenn sie bis zum Referenzalter oder darüber hinaus erwerbstätig bleiben, und weniger Rentenkürzungen, wenn sie früher in Rente gehen.

Offizielles Ende des Arbeitsverhältnisses

Auch wenn die ordentliche Pensionierung als Regelfall gilt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden nicht automatisch an ihrem 65. Geburtstag pensioniert. Das Arbeitsverhältnis endet offiziell erst durch eine Kündigung oder aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung. Der Kündigungstermin ist in der Regel das Monatsende nach dem 65. Geburtstag. Die Rentenzahlungen beginnen dann im folgenden Monat – sofern man sich rechtzeitig für die Auszahlung der AHV angemeldet hat. Das sollte etwa 3 bis 6 Monate vorher geschehen.

 

Tipp: Unfallversicherung nicht vergessen! Die meisten Angestellten haben den Unfallschutz bei ihrer Krankenkasse ausgeschlossen, weil sie über den Arbeitgeber für Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert sind. Dieser Versicherungsschutz endet, sobald man pensioniert wird. Damit Sie weiterhin versichert bleiben, sollten Sie Ihre Versicherungspolice rechtzeitig anpassen. Ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse genügt, um dies zu regeln.

Zeitplan für die ordentliche Pensionierung

Einen zu frühen Start in die Pensionsplanung gibt es nicht – denn auch eine ordentliche Pensionierung will sorgfältig vorbereitet sein. Idealerweise beginnt man bereits ab dem 45. Lebensjahr, sich mit dem Ruhestand zu beschäftigen. In der ersten Planungsphase zwischen 45 und 49 Jahren geht es ums Träumen, in der zweiten Phase zwischen 50 und 59 ums Konkretisieren. Wenn die ordentliche Pensionierung kurz bevorsteht, ab 60 Jahren, müssen schliesslich wichtige Entscheide getroffen und administrative Angelegenheiten geregelt werden. 

Grafik Zeitplan Pensionierung
  • Themen in dieser Phase:

  • Themen in dieser Phase:

     

     

     

     

  • Themen dieser Phase:

    • Entscheid über die Bezugsart des Pensionskassenguthabens treffen
    • Vorsorgegelder (3a, Freizügigkeit, Pensionskasse) gestaffelt über mehrere Jahre beziehen
    • Einnahmen und Ausgaben kontrollieren
    • Reserven bestimmen
    • Vermögensverbrauch detailliert prüfen und gegebenenfalls anpassen
    • Nachlass planen

Diese weiterführenden Themen sind jetzt wichtig für Sie

Häufige Fragen zur ordentlichen Pension

Haben Sie Fragen zur ordentlichen Pensionierung?

Ähnliche Beiträge finden