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Pensionierung im Überblick

10.04.2026

Was Sie wissen müssen

  • Das Referenzalter liegt in der Schweiz für Frauen und Männer bei 65 Jahren.
  • Für Frauen der sogenannten Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) gelten spezielle Bestimmungen.
  • Ob man sich früher, später oder genau beim Erreichen des Referenzalters pensionieren lässt, hat Auswirkungen auf das Einkommen im Alter.
  • Die Pensionierung sollte gut vorbereitet werden – auch wenn sie ordentlich mit 65 Jahren erfolgt.

Wichtige Fakten zur Pensionierung

Der Übergang in den dritten Lebensabschnitt ist nicht für jeden Rentner und für jede Rentnerin gleich. Denn mit der Reform «AHV 21» ist der Pensionierungszeitpunkt noch flexibler geworden. Individuelle Wünsche und finanzielle Rahmenbedingungen bestimmen, welche der folgenden vier Pensionierungsvarianten in Frage kommt:

 

  • Ordentliche Pensionierung beim Erreichen des Referenzalters 65
  • Frühpensionierung ab 58 Jahren
  • Aufgeschobene Pensionierung bis maximal 70 Jahre
  • Teilpensionierung in mehreren Schritten

Jede dieser Varianten hat persönliche und finanzielle Auswirkungen sowie spezifische Vor- und Nachteile. Wer sich alle Optionen offenhalten möchte, beginnt am besten frühzeitig damit, Vermögen aufzubauen, die Varianten zu vergleichen und sie mit den eigenen Bedürfnissen und Möglichkeiten abzugleichen. Während für einige mehr Freizeit bei der Wahl des Pensionierungsmodells entscheidend ist, legen andere möglicherweise mehr Wert auf eine höhere Rente. 

Den Ruhestand individuell gestalten – die vier Pensionierungsvarianten

Seit der Reform «AHV 21» gilt in der Schweiz das einheitliche Referenzalter 65 für Frauen und Männer. Der 65. Geburtstag dient als Referenzwert für die Berechnung der Leistungen aus der 1. und 2. Säule: Wer sich früher pensionieren lässt, muss mit tieferen AHV-Renten und Altersleistungen aus der Pensionskasse rechnen; wer später in Rente geht, wird mit höheren Renten und Altersleistungen belohnt. Ein Ruhestand mit genau 65 Jahren zieht hingegen weder Zuschläge noch Kürzungen nach sich.

 

Wichtig: Der Einfachheit halber wird in diesem Beitrag der Begriff Referenzalter 65 verwendet. Für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969) gelten aber besondere Bestimmungen: Erstens wird das Referenzalter für Sie schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Zweitens erhalten alle Frauen der Übergangsgeneration lebenslange Rentenzuschläge, wenn sie bis zum Referenzalter oder darüber hinaus erwerbstätig bleiben, und weniger Rentenkürzungen, wenn sie früher in Rente gehen.

Der Zeitpunkt der Pensionierung bestimmt das Einkommen von Rentnerinnen und Rentner somit massgeblich mit. Beim Entscheid für eine der vier Pensionierungsvarianten – ordentliche, frühzeitige, aufgeschobene oder Teilpensionierung – müssen neben persönlichen Wünschen darum immer auch die finanziellen Konsequenzen beachtet werden.

 

Tipp: Je früher man die Optionen vergleicht und verschiedene Pensionierungsszenarien durchrechnet, desto grösser ist der Handlungsspielraum: Denn zusätzliches Kapital aufzubauen, um beispielsweise früher in Pension zu gehen und Rentenkürzungen kompensieren zu können, braucht Zeit. Eine Pensionsberatung mit fundierter Budgetplanung ist ein guter Ausgangspunkt für diese Erwägungen. 

Checkliste für die Pensionierung

Unabhängig davon, für welche Pensionierungsvariante Sie sich entscheiden: Arbeiten Sie diese Punkte rechtzeitig durch, um gut vorbereitet in den dritten Lebensabschnitt zu starten.

  • Ansprüche überprüfen: Eine AHV-Rentenvorausberechnung und Ihr Pensionskassenausweis zeigen, wie viel Einkommen Sie im Alter erwarten können.
  • Arbeitgeber informieren: Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber frühzeitig den gewünschten Pensionierungstermin mit. Halten Sie sich dabei an Ihre Kündigungsfrist oder andere vertragliche Vereinbarungen.
  • Anträge stellen: Melden Sie sich etwa 3 bis 6 Monate vor der gewünschten Pensionierung für die AHV-Rente und die Leistungen aus Ihrer Pensionskasse an. Achtung: Wenn Sie Ihr Altersguthaben als Kapital beziehen möchten, kann die Frist deutlich länger sein und bis zu drei Jahre betragen. Beim AHV-Rentenaufschub muss die Anmeldung spätestens ein Jahr nach Erreichen des Referenzalters erfolgen.
  • Budget erstellen: Planen Sie Ihre künftige finanzielle Situation und erstellen Sie ein realistisches Budget für den Ruhestand.
  • Versicherungen anpassen: Mit der Pensionierung sind Sie nicht mehr über Ihren Arbeitgeber unfallversichert. Aktivieren Sie darum den Unfallschutz bei Ihrer Krankenkasse.
  • Wohnsituation prüfen: Überdenken Sie, ob Sie Ihre Wohnsituation im Ruhestand anpassen möchten, und treffen Sie entsprechende Vorkehrungen.
  • Steuern beachten: Informieren Sie sich über steuerliche Auswirkungen Ihrer Renten- und Kapitalbezüge sowie anderer Einkünfte im Ruhestand, planen Sie Bezüge gestaffelt, um Steuern zu sparen, und klären Sie eventuelle Fragen mit den Steuerbehörden.
  • Ruhestand gestalten: Planen Sie Ihre neu gewonnene Freizeit – widmen Sie sich Hobbies, Interessen, ehrenamtlichen Tätigkeiten, Reisen etc.

Exkurs: Reform AHV 21

Die Reform AHV 21 ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Reform wurde das Rentenalter, neu als Referenzalter bezeichnet, vereinheitlicht, der Rentenbezug flexibilisiert sowie der Mehrwertsteuersatz zugunsten der AHV erhöht. Durch die Umsetzung der Reform sollte primär das Niveau der AHV-Renten erhalten bleiben und das finanzielle Gleichgewicht der AHV im nächsten Jahrzehnt gesichert werden. Zusätzlich wird das Bedürfnis der Versicherten nach mehr Flexibilität berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Reform wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Das Rentenalter wird neu als Referenzalter bezeichnet und vereinheitlicht. Dafür wird das Referenzalter für Frauen schrittweise von 64 auf 65 angehoben. Die Erhöhung erfolgt ab dem 1. Januar 2025 jährlich um drei Monate. Ab 2028 gilt dann für Frauen und Männer das einheitliche Referenzalter 65.
  • Es gelten besondere Regelungen für die Pensionierung von Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961 bis 1969). Möchten sich Frauen dieser Jahrgänge frühpensionieren lassen, fallen ihre AHV-Rentenkürzungen tiefer aus. Gehen sie bei Erreichen des Referenzalter oder später in Pension, erhalten sie einen lebenslangen Zuschlag zur AHV-Rente.
  • Der Rentenbezug aus der AHV wird flexibilisiert und ist nun zwischen dem 63. und 70. Geburtstag möglich. Auch ein Teilvorbezug oder ein Teilaufschub sind erlaubt.
  • Es gibt finanzielle Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit über das gesetzliche Referenzalter hinaus, um Beitragslücken zu schliessen und die AHV-Rente zu verbessern.
  • Zur Sicherung der AHV wird die Mehrwertsteuer erhöht.

Neu sind auch alle Pensionskassen verpflichtet, einen Pensionierungszeitpunkt zwischen 63 und 70 Jahren zu ermöglichen. Ebenso müssen alle Einrichtungen die Möglichkeit einer Teilpensionierung anbieten. Damit wird gesetzlich verankert, was vorher bereits bei vielen Pensionskassen erlaubt war.

Diese weiterführenden Themen sind jetzt wichtig für Sie

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