Ausgangslage und Ziel
Die AHV muss auch künftig verlässlich bleiben und sich an gesellschaftliche Veränderungen anpassen. Der Bundesrat hat dafür Leitlinien definiert, die unter anderem Anreize für längeres Arbeiten vorsehen. Um die Stabilität der AHV im Zeitraum 2030 bis 2040 zu sichern, sind verschiedene Massnahmen geplant. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen, jedoch wird mehr Flexibilität geprüft. Nach aktueller Einschätzung reichen diese Anpassungen aus, sofern das Parlament eine dauerhafte Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente beschliesst.
Die Massnahmen im Überblick
1. Anreize für längeres Arbeiten
- Der Freibetrag, auf dem bei Weiterarbeit nach 65 Jahren keine AHV-Beiträge erhoben werden, soll von heute 16'800 auf 21'800 Franken erhöht und regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
- Einkommen nach Erreichen des Referenzalters sollen stärker angerechnet werden, damit Personen, die über 65 hinaus arbeiten, leichter die Maximalrente erreichen
- Heute können Personen ihre AHV-Rente nur bis zum 70. Geburtstag aufbessern. Wer über dieses Alter hinaus arbeitet, soll künftig seine AHV-Rente weiter erhöhen.
- Die Kürzungsätze bei einem vorzeitigen AHV-Bezug sollen erhöht und die Zuschlagssätze bei einem Rentenaufschub angehoben werden.
2. Frühpensionierung: Einheitliches Mindestalter für Vorsorgebezüge
- Das Mindestalter für den Bezug von Geldern aus der 2. und 3. Säule soll harmonisiert werden: Künftig ist ein Vorbezug erst ab dem Alter möglich, in dem auch die AHV-Rente vorbezogen werden kann – aktuell 63 Jahre. Heute können Pensionskassengelder frühestens mit 58, die Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben ab 60 Jahren bezogen werden.
3. Höhere Beiträge für Selbständige und auf Taggeldern
- Selbständige mit hohem Einkommen sollen nicht mehr weniger zahlen als Angestellte. Ihr Beitragssatz wird von durchschnittlich 8,1 Prozent auf das Niveau der Arbeitnehmenden (8,7%) angehoben.
- Ungewöhnlich hohe Dividenden an Mitarbeiter-Aktionäre sollen AHV-pflichtig werden. So soll verhindert werden, dass Lohnzahlungen durch Dividenden ersetzt und so AHV-Beiträge umgangen werden.
- Bisher wurden auf Kranken- und Unfalltaggeldern keine AHV-Beiträge erhoben; neu sollen auch diese Leistungen beitragspflichtig sein, um die Absicherung zu verbessern.
4. Fairere Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften
- Heute werden die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei Ehepaaren automatisch zu gleichen Teilen (50:50) aufgeteilt. Künftig sollen sie unabhängig vom Zivilstand nach tatsächlicher Betreuungsleistung individuell angerechnet werden.