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AHV2030 – die nächste grosse AHV-Reform

Der Bundesrat will die AHV für die Jahre 2030 bis 2040 finanziell absichern und gleichzeitig modernisieren. Am 26. November 2025 hat er die Leitlinien dazu präsentiert. Um was geht es konkret? Und was bedeutet das für Sie?

01.12.2025

AHV2030 – die wichtigsten Punkte

  • Der Bundesrat hat die Leitlinien für die nächste grosse AHV-Reform (AHV2030) präsentiert.
  • Er will die Finanzierung langfristig sicherstellen und das Sozialwerk an die gesellschaftlichen Entwicklungen anpassen.
  • Das Rentenalter soll nicht erhöht werden. Stattdessen sollen Anreize zum längeren Arbeiten geschaffen werden.

Mit oder ohne Reform: Die 13. AHV-Rente muss bezahlt werden

Im Rahmen der AHV2030 ist eine zusätzliche Finanzierung nur notwendig, wenn das Parlament keine dauerhafte Finanzierung der 13. AHV-Rente beschliesst.

 

Der Bundesrat sieht drei Szenarien vor.

Parlament beschliesst …

  1. Dauerhafte Finanzierung -> Keine zusätzlichen Massnahmen im Rahmen der Reform AHV2030 notwendig.
  2. Befristete Finanzierung -> Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte.
  3. Keine Finanzierung -> Erhöhung der Mehrwertsteuer um bis zu 0,9 Prozentpunkte und allenfalls höhere Lohnbeiträge (0,2 Prozentpunkte).

Ausgangslage und Ziel

Die AHV muss auch künftig verlässlich bleiben und sich an gesellschaftliche Veränderungen anpassen. Der Bundesrat hat dafür Leitlinien definiert, die unter anderem Anreize für längeres Arbeiten vorsehen. Um die Stabilität der AHV im Zeitraum 2030 bis 2040 zu sichern, sind verschiedene Massnahmen geplant. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht vorgesehen, jedoch wird mehr Flexibilität geprüft. Nach aktueller Einschätzung reichen diese Anpassungen aus, sofern das Parlament eine dauerhafte Finanzierungslösung für die 13. AHV-Rente beschliesst.

 

Die Massnahmen im Überblick

1. Anreize für längeres Arbeiten

  • Der Freibetrag, auf dem bei Weiterarbeit nach 65 Jahren keine AHV-Beiträge erhoben werden, soll von heute 16'800 auf 21'800 Franken erhöht und regelmässig an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden.
  • Einkommen nach Erreichen des Referenzalters sollen stärker angerechnet werden, damit Personen, die über 65 hinaus arbeiten, leichter die Maximalrente erreichen
  • Heute können Personen ihre AHV-Rente nur bis zum 70. Geburtstag aufbessern. Wer über dieses Alter hinaus arbeitet, soll künftig seine AHV-Rente weiter erhöhen.
  • Die Kürzungsätze bei einem vorzeitigen AHV-Bezug sollen erhöht und die Zuschlagssätze bei einem Rentenaufschub angehoben werden.

2. Frühpensionierung: Einheitliches Mindestalter für Vorsorgebezüge

  • Das Mindestalter für den Bezug von Geldern aus der 2. und 3. Säule soll harmonisiert werden: Künftig ist ein Vorbezug erst ab dem Alter möglich, in dem auch die AHV-Rente vorbezogen werden kann – aktuell 63 Jahre. Heute können Pensionskassengelder frühestens mit 58, die Säule 3a und Freizügigkeitsguthaben ab 60 Jahren bezogen werden.

3. Höhere Beiträge für Selbständige und auf Taggeldern

  • Selbständige mit hohem Einkommen sollen nicht mehr weniger zahlen als Angestellte. Ihr Beitragssatz wird von durchschnittlich 8,1 Prozent auf das Niveau der Arbeitnehmenden (8,7%) angehoben.
  • Ungewöhnlich hohe Dividenden an Mitarbeiter-Aktionäre sollen AHV-pflichtig werden. So soll verhindert werden, dass Lohnzahlungen durch Dividenden ersetzt und so AHV-Beiträge umgangen werden.
  • Bisher wurden auf Kranken- und Unfalltaggeldern keine AHV-Beiträge erhoben; neu sollen auch diese Leistungen beitragspflichtig sein, um die Absicherung zu verbessern.

4. Fairere Aufteilung der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften

  • Heute werden die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften bei Ehepaaren automatisch zu gleichen Teilen (50:50) aufgeteilt. Künftig sollen sie unabhängig vom Zivilstand nach tatsächlicher Betreuungsleistung individuell angerechnet werden.

Die nächsten Schritte

Vernehmlassungsvorlage folgt bis Frühling 2026

Bis Frühling 2026 erarbeitet das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) einen ersten Gesetzesentwurf. Dieser wird anschliessend in die Vernehmlassung gegeben, damit Kantone, Parteien und Verbände Stellung nehmen können. Die definitive Botschaft des Bundesrats soll bis Ende 2026 dem Parlament zur Beratung überwiesen werden.

Grafik weitere Schritte AHV2030
  • Die Förderung der freiwilligen Weiterarbeit schafft eine Win-Win-Situation: Arbeitnehmende können ihre Erfahrung länger einbringen und ihre Rente verbessern, während Unternehmen vom Know-how älterer Fachkräfte profitieren – gerade in Zeiten des Fachkräftemangels.

  • Weniger profitieren Personen, die eine Frühpensionierung planen: Durch höhere Kürzungssätze und die Harmonisierung der Altersgrenzen wird ein früher Ausstieg finanziell weniger attraktiv. Auch Selbständige mit hohem Einkommen sowie Unternehmen, die bisher über hohe Dividenden AHV-Beiträge umgangen haben, müssen künftig höhere Beiträge leisten. Um die 13. AHV-Rente dauerhaft zu finanzieren, sind zusätzliche Abgaben sehr wahrscheinlich. Konsumentinnen und Konsumenten bezahlen höhere Preise, Arbeitnehmende erhalten weniger Lohn und die Lohnkosten der Arbeitgeber steigen.

Was bedeutet das für Sie?

Sollte die Reform AHV2030 wie vom Bundesrat vorgeschlagen umgesetzt werden, würde das spürbare Veränderungen bringen: Frühpensionierungen würden teurer, während längeres Arbeiten attraktiver würde. Um die 13. AHV-Rente dauerhaft zu finanzieren, sind zusätzliche Abgaben sehr wahrscheinlich.

Planen Sie Ihre Vorsorge frühzeitig und behalten Sie die Entwicklung im Blick. Für eine konkrete Simulation ist es derzeit noch zu früh. Doch eine Beratung kann helfen, Optionen und mögliche Auswirkungen zu verstehen.

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