Gut zu wissen
Wohneigentumsförderung kurz erklärt
Wer beispielsweise eine Eigentumswohnung kaufen oder ein Haus bauen will, kann dafür Vorsorgegelder aus der Pensionskasse (2. Säule) und der Säule 3a vorbeziehen oder verpfänden. Das nennt sich Wohneigentumsförderung (WEF) und ist bei der Säule 3a seit dem Jahr 1990 und bei der Pensionskasse seit dem Jahr 1995 möglich. Das Vorsorgegeld darf aber nur für die Finanzierung des selbstbewohnten Eigenheims eingesetzt werden – Ferienwohnungen oder Renditeobjekte fallen nicht darunter.