Was Sie wissen müssen
Die Abstimmung über die Vorlage zur «Einführung von Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» wurde am 28. September 2025 von Volk und Ständen angenommen.
Aufgrund der Verknüpfungsklausel wurde damit auch entschieden, dass der Eigenmietwert nach einer Übergangsfrist abgeschafft wird.
Für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer ergeben sich je nach individueller Situation und kantonaler Umsetzung unterschiedliche Auswirkungen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den steuerlichen Veränderungen ist empfehlenswert.