Was Sie wissen müssen
Investitionen in eine Liegenschaft werden steuerlich je nach Art der Massnahme unterschiedlich behandelt. Dabei wird insbesondere zwischen werterhaltenden und wertvermehrenden Investitionen unterschieden.
Werterhaltende Investitionen sind in der Regel bei der Einkommenssteuer steuerlich abzugsfähig.
Wertvermehrende Investitionen erhöhen den Wert der Immobilie und können bei der Einkommenssteuer nicht abgezogen werden.
Bei einem späteren Verkauf können diese wertvermehrenden Investitionen bei der Grundstückgewinnsteuer als abzugsfähige Analgekosten berücksichtigt werden.
Während der Übergangsphase bis zur Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt diese Unterscheidung besonders relevant.