Träume mit Weitblick – Wohneigentum als Vorsorgelösung

Nur gerade rund 40 Prozent aller Schweizer leben in den eigenen vier Wänden. Doch nun scheint sich eine Trendwende abzuzeichnen. Gemäss Umfragen möchte fast jeder zweite Schweizer unter 30 in den nächsten zehn Jahren den Traum vom Eigenheim verwirklichen. Was viele nicht wissen: Wohneigentum ist auch eine gute Möglichkeit, seine Vorsorgegelder anzulegen.

Frühe Vorsorge macht Wohnträume wahr

Wohneigentum ist attraktiv. Dank tiefer Hypothekarzinsen zahlen viele Eigentümer heute monatlich weniger für die eigenen vier Wände als Mieter in vergleichbaren Wohnungen oder Häusern – selbst wenn man Amortisationen sowie Unterhalts- und Nebenkosten mit einrechnet.

Ein weiterer Grund für den Trend zum Eigenheim ist, dass immer mehr Schweizerinnen und Schweizer sich mit Hilfe ihrer beruflichen und privaten Vorsorge einen Teil der Finanzierung ermöglichen können. Insbesondere wenn die private Vorsorge schon früh angelegt worden ist, können bereits nach einigen Jahren beträchtliche Summen «geerntet» werden. Die höhere Verzinsung als auf dem normalen Sparkonto lässt das Vorsorgekapital schneller wachsen und die steuerliche Abzugsfähigkeit der jährlichen Einzahlung in die Vorsorge 3a vom steuerbaren Einkommen macht Vorsorgesparen zusätzlich attraktiv. Für risikofähige Personen mit entsprechendem Anlagehorizont sind die unterschiedlichen Anlagefonds mit langfristig massgeblich höheren Renditen zu empfehlen. 

Vater und Tochter malen eine Wand

Ausnahmen bei der gebundenen Vorsorge

Das Kapital des Vorsorgekonto 3a der Raiffeisenbanken kann normalerweise erst bei der Pensionierung bezogen werden. Eine Ausnahme bildet aber unter anderem die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum – hierfür kann das angelegte Geld vorzeitig vom Vorsorgekonto bezogen werden.

 

Möglichkeit der indirekten Amortisation

Die Hypothek kann auch indirekt amortisiert werden, wobei die vereinbarte Amortisationssumme auf einem Vorsorgekonto der 3. Säule platziert wird. Die Äufnung des Vorsorgekontos für die zukünftige Rückzahlung der 2. Hypothek hat innerhalb von 15 Jahren zu erfolgen. Die Rückzahlung der 2. Hypothek erfolgt dann spätestens zum Zeitpunkt der Saldierung des Vorsorgekontos. Bis dahin können die Zinsen für die gesamte Hypothek in der Steuererklärung zum Abzug gebracht werden. Diese indirekte Amortisation ist bei Raiffeisen in einer Bank- oder Versicherungslösung oder in einer Kombination davon möglich. 

 

Absicherung der Tragbarkeit

Ergänzend zu den Bankdienstleistungen bietet Raiffeisen in Kooperation mit der Mobiliar und Helvetia individuelle Versicherungslösungen an – auch für angehende Wohneigentümer. So kann zur Absicherung des Eigenheims auch die passende Bau-, Gebäude-, Erwerbsausfall- oder Todesfallversicherung und auch eine Amortisationsversicherung abgeschlossen werden. Damit ist die Amortisation der Hypothek garantiert sichergestellt und man sorgt für sich und seine Familie vor. 

 

Sprechen Sie mit uns über die Möglichkeiten zur Nutzung Ihrer Vorsorgegelder im Zusammenhang mit Ihrem Eigenheim. 

Wohneigentum langfristig absichern

Der Bau oder der Erwerb der eigenen vier Wände ist immer mit einem finanziellen Risiko verbunden. Was, wenn Invalidität oder ein Todesfall eintreten? Was, wenn beim Bauen etwas schiefgeht oder das Gebäude von Wasser- oder Feuerschäden betroffen ist? Gut, können Sie diese Risiken zu einem grossen Teil oder sogar ganz auf eine Versicherung überwälzen. Damit sind Sie und Ihre Angehörigen in jedem Fall finanziell abgesichert.

 

Wohneigentum absichern einfach erklärt

Das finanzielle Risiko können Sie zu einem grossen Teil oder sogar ganz auf die Versicherung überwälzen. Mit unseren Versicherungen rund ums Eigenheim sind Sie und Ihre Angehörigen finanziell abgesichert.

 

Ihre Vorsorge ist uns wichtig

Sprechen Sie mit uns über Ihre persönliche Vorsorgestrategie – damit Ihr Wohntraum zum konkreten Vorhaben wird.

 

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