Testament: Ja oder nein?

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«Ich hoffe, dass ich demnächst nicht sterben werde.» – «Das mache ich dann später, wenn ich alt bin.» Die Strassenumfrage in Fribourg hat ergeben, dass fast niemand ein Testament besitzt, beziehungsweise sich noch fast niemand damit auseinandergesetzt hat. Ob es wichtig ist oder nicht, ein Testament zu haben, berichtet Prof Dr. iur. Peter Breitschmid.

Reporter befragt Passantin

Im schönen Fribourg befragten unsere Reporter schöne Passanten bei noch schönerem Wetter zu einem allerdings leidig traurigen Thema: Testament. Doch muss der Reporter gleich vorweg nehmen, dass die netten Fribourgerinnen und Fribourger gut auf das Thema eingegangen sind.

Interessanterweise hat fast niemand ein Testament. Was eigentlich nicht so erstaunt, haben doch auch besagte Reporter selber kein Testament. Nicht mal eine Millisekunde haben sie sich bisher mit dem Thema auseinandergesetzt.

Was aber für viele klar ist: Ein Testament wird aufgesetzt, sobald man Nachwuchs bekommt. Da drängt sich beim Reporter die Frage auf: Sind Kinder beim Erben gesetzlich zu wenig geschützt? Ist es wirklich nötig, für Kinder ein Testament aufzusetzen? Die Reporter sind den Fragen nachgegangen und haben sich beim Spezialisten erkundigt. Wir sprachen mit Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid. Er ist Professor für Privatrecht an der Universität Zürich.

Kinder gelten – genauso wie Ehepartner – vor Gesetz als Pflichtteilsgeschützte Personen. Was heisst das genau?

Peter Breitschmid: Pflichtteil bedeutet, dass man ihn zwingend bekommt, sofern nicht ein sogenannter Enterbungsgrund vorhanden ist. Die Voraussetzungen für eine Enterbung sind aber sehr streng – zu Recht, weil nicht jede Trübung des innerfamiliären Verhältnisses in eine grosse «Abrechnung» münden soll. Enterbungen haben fast nie Bestand.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts am 01.01.2023 wurde nun aber der Pflichtteil der Nachkommen von 3/4 auf 1/2 gekürzt, um höheren Testierfreiraum zu gewähren… was allerdings nicht dem durchschnittlichen Testierverhalten entspricht, das meist auf Maximalbegünstigung des überlebenden Ehegatten zielt. Darauf hätte man sich dann einzustellen.

Prof. Dr. iur. Peter Breitschmid

Sind Kinder gesetzlich genug abgesichert?

P. B.: Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch. Das stört Erblasser manchmal … aber man sollte sich beim Generationenübergang doch auch nicht von Stimmungsschwankungen und Ärger leiten lassen: Viele von uns haben ja ihrerseits auch von elterlichen Erbschaften profitiert und nicht jeden Rappen selbst verdient.

«Wieviel» genau der Mensch braucht, um abgesichert zu sein, ist subjektiv und beurteilt sich immer in Relation zu den anderen Beteiligten. Überlebende Ehegatten sind heute ebenfalls ordentlich abgesichert, doch sind die Lebensqualitätsansprüche im Alter auch gestiegen.

In welchen Fällen ist es ratsam, ein Testament aufzusetzen?

P. B.: Man muss «durchspielen», was die gesetzliche Ordnung im Ehegüter- und Erbrecht im konkreten Fall bedeutet. Sind die Familienverhältnisse komplexer (etwa im Konkubinat), ist individuell vorzugehen. Das erfordert aber meist Beratung.

 

Ist ein Testament wichtig, wenn ich keine Familie habe?

P. B.: Gerade in diesem Fall ist es wichtig, weil das gesetzliche «Familienerbrecht» eben auf Familien ausgerichtet ist. Man braucht sich allerdings keine Sorgen zu machen, dass die Mittel untergehen: Letzter Erbe von uns allen ist das Gemeinwesen – aber ob man nicht noch die eine oder andere Idee hat, die einem näher liegt? Man kann die Mittel natürlich auch dem Gemeinwesen belassen mit der Auflage, das örtliche Altersheim gründlich aufzufrischen und zu jedem runden Geburtstag die örtliche Musik für ein Ständchen zu entschädigen.

 

Ein Befragter meinte im Scherz, dass er ein unliebsames Kind enterben würde. Kann man ein Kind tatsächlich enterben?

P. B.: Man kann, aber «unliebsam» genügt bei Weitem nicht. Der Schutz ist sehr hoch. Hinterbliebene müssen dagegen abgesichert sein, dass der Erblasser in letzter Minute oder in hochdementem Stadium irgendwelche Absurditäten organisiert. Man kann aber selbstverständlich die gesetzlichen Anteile einzelner Erben kürzen und ihnen nur den Pflichtteil zukommen lassen. Man sollte sich jedoch gründlich fragen … Will man wirklich noch Ärger hinterlassen – und damit womöglich uns Juristen auch noch Honorare?