Mit einem Plus in die Zukunft.

Unsere Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil des hohen Lebensstandards im Alter in der Schweiz. Mit der Raiffeisen Pensionskasse bietet Raiffeisen ihren Mitarbeitenden eine attraktive und moderne Altersvorsorge. Ab 2023 mehr denn je!

Unser Selbstverständnis als attraktive, moderne Pensionskasse verlangt nebst einer periodischen Überprüfung der technischen Parameter, dass wir die Leistungsseite à jour halten. Auf Basis einer umfassenden Peergroup-Analyse haben wir eine neue Leistungsstrategie erarbeitet, welche Mitte 2022 durch die zuständigen Gremien verabschiedet werden konnte. Besonders gefreut haben uns die positiven Rückmeldungen im Rahmen der vorgängig bei den angeschlossenen Arbeitgebern durchgeführten Konsultativumfrage, mit einer Zustimmung zum vorgeschlagenen Leistungsplan von 90%.

Sicher und fair

Wir bieten stark überobligatorische Leistungen und weitgehende, individuelle Wahlmöglichkeiten (Wahl der Beitragsskala, Versicherung der variablen Vergütung, flexibler Altersrücktritt zwischen 58–70 Jahren).

Wir stehen strukturell sehr gut da: mit einem komfortablen Deckungsgrad und einem guten Verhältnis von fast sechs Aktivversicherten zu einem Rentenbeziehenden. Unsere technischen Parameter sind so gewählt, dass eine systematische Umverteilung zwischen den Generationen verhindert und die langfristige finanzielle Stabilität gesichert wird.

Mit unserer Überschussbeteiligung partizipieren unsere Versicherten am Anlageerfolg, ohne die strukturelle Sicherheit der Pensionskasse zu gefährden. Sind freie Mittel verfügbar, werden diese systematisch und nachvollziehbar an unsere Versicherten verteilt. 

Wir sind eine der wenigen genossenschaftlichen Pensionskassen – das zeigt sich nicht nur in der konsequenten Erfolgsbeteiligung und Gleichbehandlung, sondern auch in der Dialogkultur und der tiefen Verwurzelung in den Regionen, beispielsweise über unsere Delegiertenversammlung. 

Änderungen per 1. Januar 2023 auf den Punkt gebracht.

Was passen wir auf den 1. Januar 2023 an?

Die Leistungsstrategie 2023+ fokussiert sich auf folgende Elemente:

  • Mehr Sparen fürs Alter (mit Fokus auf jüngere Versicherte)
  • Reduzierter Koordinationsabzug für Teilzeitbeschäftigte
  • Bessere Leistungen für Hinterlassene von Aktivversicherten

Damit machen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Sicherung und Steigerung der Attraktivität von uns als Pensionskasse, wie auch für Raiffeisen als Arbeitgeberin.

Mehr Sparen = Höhere Altersleistungen

Als Mitglied einer Pensionskasse mit überobligatorischen Leistungsdefinitionen profitieren Sie bei Raiffeisen bereits heute von deutlich besseren Sparleistungen als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen. Was ändert sich ab 1. Januar 2023?

  • Mit einem früheren Sparbeginn (Alter 20 statt bisher 25) sowie generell höheren Beitragssätzen sparen unsere Versicherten über eine ganze Versichertenkarriere durchschnittlich rund zwei Jahreslöhne mehr als heute.
  • Nicht nur Versicherte, die neu und ganz jung bei Raiffeisen einsteigen, profitieren: Das höhere reglementarische Sparziel erhöht für bestehende Versicherte tendenziell auch die individuellen Einkaufsmöglichkeiten.

+10%

durchschnittliche Erhöhung der Altersleistungen

Erhöhung der Altersgutschriften ab 2023
(total, in Prozent des versicherten Lohnes)

Alter

Basis

Standard

Plus

20–24+7,0% +10,0%+10,0%
25–34+6,0%+9,0%+11,0%
35–44+3,0%+4,0%+5,0%
45–54+2,0%+2,0%+3,0%
55–65+2,0%+2,0%+3,0%
66–70+2,0%+2,0%+2,0%

Weshalb lohnt es sich, mehr einzuzahlen?

Wenn Sie heute mehr sparen, können Sie in Zukunft von höheren Altersleistungen profitieren. Denn: In der beruflichen Vorsorge kommt, im Unterschied zur AHV, jeder gesparte Franken auch wirklich Ihnen zu Gute. Das tönt logisch, bedingt aber entsprechende Sparmöglichkeiten seitens der Pensionskasse – und die Bereitschaft der Arbeitgeberin, ihren Teil beizutragen. So ist der Beitrag der Arbeitgeberin am Alterssparen eine nicht zu unterschätzende Komponente der Entlöhnung ihrer Mitarbeitenden.

Konsequente Berücksichtigung von Teilzeitarbeit

Der Koordinationsabzug berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits in der 1. Säule (AHV/IV) versichert ist. Indem dieser Teil vom pensionskassenversicherten Lohn abgezogen wird, soll eine Überversicherung verhindert werden. 

Unsere Pensionskasse wendet bereits seit vielen Jahren einen reduzierten Koordinationsabzug für tiefere Löhne an. Konkret beträgt der Koordinationsabzug aktuell 1/3 des anrechenbaren Jahreslohns, bis maximal dem gesetzlichen Abzug. Was verändert sich ab 1. Januar 2023? 

  • Neu wird auch der Beschäftigungsgrad berücksichtigt, d.h. arbeitet jemand mit einem Pensum von 50%, wird der gesetzliche Koordinationsabzug entsprechend halbiert. 
  • Es wird dabei immer der tiefstmögliche Koordinationsabzug angewendet, d.h. Sie profitieren automatisch von der für Sie vorteilhafteren Berechnungsmethode.

40%

Teilzeitmitarbeitende, fair behandelt

Noch besserer Schutz für Hinterbliebene

Unsere Pensionskasse hat im Bereich der Risikoleistungen bei Tod oder Invalidität sehr gute Leistungen – auch im Peer-Vergleich. Mit punktuellen Verbesserungen erhöhen wir nun den finanziellen Schutz für Ihre Hinterbliebenen, sollten Sie als Aktivversicherte/r oder IV-Rentenbeziehende/r sterben. 

  • Die Ersatzquote beträgt neu 46% anstatt 42% des letzten versicherten Lohns bzw. analog dazu 66% anstatt 60% der laufenden Invalidenrente.  
  • Haben Sie auch in früheren Pensionskassen persönliche Einkäufe geleistet, werden diese bei der Berechnung des Todesfallkapitals an die Hinterlassenen neu mitberücksichtigt. Mit dieser Rückgewähr stellen wir sicher, dass Ihre eigenverantwortlichen Zusatzeinlagen in die Altersvorsorge möglichst vollständig auch Ihren Hinterlassenen zugute kommen.

+11%

höhere Renten an Hinterlassene

100%

Berücksichtigung persönlicher Einkäufe beim Todesfallkapital

Vorausschauend und realistisch 

Eine Pensionskasse muss ihre Anlage- und Leistungsstrategie gut aufeinander abstimmen, will sie ihre finanzielle Stabilität nachhaltig sicherstellen. Unsere Pensionskasse hat bereits vor zehn Jahren und damit frühzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen reagiert und seither den technische Zinssatz zur Bewertung der Rentenverpflichtungen von 3,5% auf 2% sowie den Umwandlungssatz von damals 6,4% auf 5% reduziert. Damit konnten die steigende Lebenserwartung und die tieferen Renditeaussichten ohne übermässigen Transfer von den erwerbstätigen zu den pensionierten Versicherten aufgefangen werden. 

Unser Verwaltungsrat hat im Zusammenhang mit der neuen Leistungsstrategie auch darüber beraten, ob die aktuellen Zielwerte beim technischen Zins, mit 2%, und beim Umwandlungssatz, mit 5%, noch angemessen sind. Basierend auf den aktuellsten Experten-Bewertungen der Verpflichtungs- und Anlagenseite sowie der Zinssituation hat unser Verwaltungsrat entschieden, aktuell keine weiteren Anpassungen von Umwandlungssatz und technischem Zins vorzunehmen, d.h. wir können unsere Leistungsversprechen in der Erwartung auch künftig umverteilungsfrei finanzieren.

Nach Jahren mit Senkungsrunden bei den Zinsversprechen bzw. den Umwandlungssätzen bringt die aktuelle Zinstrendwende etwas Entspannung in das System der beruflichen Vorsorge. Sollte sich die aktuelle Inflationstendenz nur als kurzes Strohfeuer entpuppen, müsste und würde die Situation nochmals neu beurteilt.

Mehr zu den Anpassungen in den letzten Jahren und deren Hintergründe finden Sie hier.

5,0%

finanzierbarer Umwandlungssatz

2,0%

Zinsgarantie an Rentenbezüger = Zielverzinsung für Aktive 

Auf dem Mitgliederportal «Pension-R» können Sie  selbständig simulieren, wie sich die neuen Leistungen ab 2023 auf Ihre persönliche Vorsorgesituation auswirken: