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Traumhaus gefunden? Abklärungen vor dem Kauf

Sie haben ein Eigenheim gefunden, das auf den ersten Blick Ihren Wünschen entspricht, und auch der Preis wäre tragbar. Also rasch zuschlagen, bevor Ihnen jemand anderes zuvorkommt? Nein, jetzt geht es darum, das Objekt vom Keller bis zum Dach zu prüfen und auch ein paar rechtliche Punkte abzuklären.

Beobachter Edition

Beobachter Edition

Dieser Ratgeber wurde zur Online-Publikation an Raiffeisen lizenziert.

Situationsbeispiel 
Beispiel 
– Elena M. & Partner
Elena M. und ihr Partner sind begeistert: eine helle Wohnung mit Seeblick und Sonne den ganzen Tag. Und das erst noch in sinnvoller Nähe zu ihren beiden Arbeitsorten. «Seid ihr sicher, dass die Wiese vor dem Haus frei bleibt?», fragt ein befreundeter Architekt. Als die beiden auf dem Bauamt nachfragen, erfahren sie, dass dort ein grosser Wohnblock geplant ist, der ihnen den Blick auf den See versperren wird.
Klären Sie rechtliche Fragen und offene Punkte unbedingt vor dem Hauskauf.

Beim Kauf des Eigenheims geht es für die meisten um die grösste Investition ihres Lebens. Und anders als ein Mieter können Hausbesitzer nicht einfach nach drei Monaten wieder kündigen, weil ihnen etwas nicht passt. Deshalb sollten Sie sich intensiv mit Ihrem künftigen Zuhause auseinandersetzen. Kommt ein Objekt nach der ersten Besichtigung für Sie infrage, müssen weitere Besichtigungen folgen. Suchen Sie das Haus, die Wohnung mehrmals auf: zu verschiedenen Tageszeiten, an Werktagen und am Wochenende, bei Sonne und bei Regen. Nur so erhalten Sie einen umfassenden Eindruck von der Besonnung, dem Lärm und dem Quartierleben. Prüfen Sie vier Themenbereiche (siehe Checkliste «Fragen vor dem Kauf»):

 

Der Standort

Passt Ihnen die Abdeckung in der Küche oder die Farbe der Fassade nicht, lässt sich das relativ einfach ändern. Nicht ändern können Sie Faktoren wie Sonneneinstrahlung, Aussicht, Infrastruktur im Ort, Distanzen zu Schulen und Arbeitsort. Gerade diese Faktoren aber werden darüber entscheiden, ob Sie sich auch in fünf Jahren in Ihrem Eigenheim noch wohlfühlen.

Gut zu wissen

Tipp

Unterschätzen Sie die Folgekosten nicht, die ein abgelegenes Objekt mit sich bringen kann. Das günstige Haus im Weiler mit tiefem Steuerfuss wird schnell teuer, wenn Sie ein zweites Auto benötigen, um einzukaufen und die Kinder in den Sportverein zu fahren. Und ein langer Arbeitsweg bedeutet nicht nur mehr Kosten, sondern auch einen grossen Zeitaufwand.

Ein abgelegenes Objekt kann hohe Folgekosten mit sich bringen.

Quartier und Umgebung

Wichtig ist das Quartier vor allem dann, wenn Sie kleine Kinder haben und sich Ihr Leben die meiste Zeit im engeren Umkreis Ihres Heims abspielt. Interessieren Sie sich für ein Reihenhaus oder eine Wohnung in einer Siedlung, sollten Sie sich im Voraus ein möglichst gutes Bild vom Klima machen. Ein weiterer Punkt, den Sie bei der Gemeinde unbedingt prüfen sollten, ist die Frage, ob in der nächsten Umgebung grössere Bauprojekte geplant sind, die sich auf Ihre Wohnqualität negativ auswirken könnten.

 

Das Grundstück

Ist das Grundstück voll erschlossen – mit Strassenzufahrt, Frisch- und Abwasserleitungen, Anschlüssen für Strom, Telefon, Fernsehen/Internet, Glasfaser und eventuell Gas? Wenn nicht, müssen Sie als Grundeigentümer oder Grundeigentümerin selbst für die Kosten aufkommen.

Unbedingt prüfen sollten Sie, welche Rechte und Pflichten zum Grundstück gehören. Im Grundbuch sind die meisten dieser Dienstbarkeiten ersichtlich. Wichtig ist auch die Bauzone, in der das Grundstück liegt. Sie bestimmt unter anderem, wie hoch die Ausnützungsziffer (maximal zulässige Wohnfläche) und die maximale Geschosszahl sind. Ausserdem sind in der Bauverordnung und im Zonenplan die zulässigen Grenzabstände definiert.

Gut zu wissen

Achtung: Altlasten im Kaufvertrag regeln

Wenn der Boden Ihres Grundstücks mit Altlasten – zum Beispiel versickerten Industrieabfällen – verseucht ist, muss der Untergrund erst für teures Geld beseitigt werden. Kaufen Sie ein belastetes Grundstück, ohne vorher geregelt zu haben, wer für die Beseitigung aufkommen muss, haften automatisch Sie als neuer Eigentümer. Halten Sie – wenn Unsicherheiten bestehen – im Kaufvertrag fest, dass der Verkäufer für allfällige Altlasten haftbar bleibt.

Regeln Sie mögliche Haftungsfragen unbedingt im Kaufvertrag.

Das Gebäude

Egal ob Sie sich für einen Altbau oder ein neu erstelltes Objekt interessieren – je flexibler Ihr neues Eigenheim ist, desto eher lässt es sich an veränderte Wohnbedürfnisse anpassen.

  • Je mehr nicht tragende Wände eine Wohnung oder ein Haus hat, desto einfacher ist später eine andere Raumaufteilung möglich.
  • Alle Schlafzimmer sollten mindestens 14 Quadratmeter gross sein und eine annähernd quadratische Grundform haben. So lassen sie sich frei nutzen und auf verschiedenste Arten möblieren.
  • Wenn möglich sollte jedes Zimmer mit einer Multimediasteckdose ausgerüstet sein. So lässt es sich ohne Anpassungen auch als Büro benutzen.
  • Ein mehrstöckiges Haus sollte sich mit wenigen Eingriffen in zwei Wohnungen aufteilen lassen. Dann können Sie beispielsweise im Alter im Erdgeschoss wohnen bleiben und die Wohnung im oberen Stockwerk vermieten.

Haben Sie anhand Ihrer Abklärungen alle Checklisten ausgefüllt und mit den Daten anderer Immobilien verglichen, gehen Sie zu einer abschliessenden Besichtigung des Objekts Ihrer Wahl. Dabei können Sie letzte offene Punkte vor Ort nochmals überprüfen oder nachfragen. Ist alles zu Ihrer Zufriedenheit, werden Sie dem Verkäufer Ihre konkrete Kaufabsicht mitteilen.

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